Hessischer Städtetag sieht geplante Änderung kommunal wahlrechtlicher Bestimmungen kritisch

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25 Feb.
Die Fraktionen von CDU und FDP im Hessischen Landtag beabsichtigen, das Kommunalwahlgesetz zu ändern. Sie haben eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht.

Positiv sind Überlegungen,

- die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und Abstimmungen zu erleichtern,

- die Voraussetzungen für die Erteilung des Wahlscheins in Landtags­wahl- und Kommunalwahlgesetz zu vereinfachen und

- den Zeitpunkt der erstmaligen Ausstellung eines zusammen­gefassten Jahresabschlusses bei doppischer Haushaltsführung auf den 31.12.2015 festzulegen.



Abzulehnen sind die Ideen,

  • auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl Geburtsnamen, Geburtsjahr, Beruf und Stand der Kandidatinnen und Kandidaten anzugeben,
  • in Gemeinden mit bis zu 23 Gemeindevertretern das Institut der sog. "Ein-Personenfraktion" wieder einzuführen,
  • die Begrenzung der Anzahl hauptamtlicher Kreisbeigeordneter entfal­len zu lassen.


Die Anhörung zu diesen gesetzlichen Änderungen fand am 11.2.2010 statt. Der Hessische Städtetag hat seine Ansicht zu den beabsichtigten Gesetzesänderungen Landtag und Landesregierung vortragen.

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