Hessischer Städtetag sieht geplante Änderung kommunal wahlrechtlicher Bestimmungen kritisch
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Die Fraktionen von CDU und FDP im Hessischen Landtag beabsichtigen, das Kommunalwahlgesetz zu ändern. Sie haben eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht.
Positiv sind Überlegungen,
- die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und Abstimmungen zu erleichtern,
- die Voraussetzungen für die Erteilung des Wahlscheins in Landtagswahl- und Kommunalwahlgesetz zu vereinfachen und
- den Zeitpunkt der erstmaligen Ausstellung eines zusammengefassten Jahresabschlusses bei doppischer Haushaltsführung auf den 31.12.2015 festzulegen.
Abzulehnen sind die Ideen,
- auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl Geburtsnamen, Geburtsjahr, Beruf und Stand der Kandidatinnen und Kandidaten anzugeben,
- in Gemeinden mit bis zu 23 Gemeindevertretern das Institut der sog. "Ein-Personenfraktion" wieder einzuführen,
- die Begrenzung der Anzahl hauptamtlicher Kreisbeigeordneter entfallen zu lassen.
Die Anhörung zu diesen gesetzlichen Änderungen fand am 11.2.2010 statt. Der Hessische Städtetag hat seine Ansicht zu den beabsichtigten Gesetzesänderungen Landtag und Landesregierung vortragen.
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