Hessischer Städtetag wählt neuen Präsidenten und fordert Antworten des Landes zur Bezahlkarte

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, Landeshauptstadt Wiesbaden

07 März
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, Landeshauptstadt Wiesbaden, ist der neue Präsident des Hessischen Städtetages

Der Hessische Städtetag hat heute Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende zu seinem neuen Präsidenten gewählt. Mende tritt damit die Nachfolge von Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld an, der dieses Amt seit September 2021 ausübte und nun wieder als Erster Vizepräsident in der Verbandsspitze verbleiben wird.

Mende: „Ich fühle mich geehrt, dass mir der Kommunale Spitzenverband sein Vertrauen ausgesprochen hat", sagte der neue Städtetagspräsident. Schon zuvor habe er durch seine Mitgliedschaft im Präsidium und als Erster Vizepräsident des Hessischen Städtetages die Interessen der Landeshauptstadt noch besser auf übergeordneter politischer Ebene einbringen können. „Der Verband ist ein sehr wirksames Instrument, die Anliegen der hessischen Kommunen gegenüber dem Land nachhaltig zu vertreten. Und ich werde mein Amt gewissenhaft im Interesse der Mitgliedskommunen ausüben. Sicher wird der Anspruch, die hessischen Kommunen aufgabengerecht und zuverlässig finanziell auszustatten, weiter der „rote Faden“ der Verbandsarbeit sein", betont Mende.

Besonders am Herzen liegt Mende, dass auch im Bereich Migration den Kommunen endlich überfällige Antworten und Finanzierungen des Bundes und des Landes gegeben werden: „Wir können mit den Ergebnissen der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz nicht zufrieden sein. Erneut wurden wesentliche Fragen zu Geduldeten, unbegleiteten minderjährigen Ausländern und zur Bezahlkarte ausgeklammert. Bund und Länder beteiligen sich noch immer nicht angemessen an den hohen Investitionskosten und nur unzureichend an den nicht weniger hohen Betriebskosten für die Weisungsaufgabe der Flüchtlingsunterbringung.“

Der Hessische Städtetag hat zudem einen Vorschlag zur Definition der Bleibeperspektive erarbeitet. Er knüpft ganz transparent und klar am gesetzten Recht, dem Landesaufnahmegesetz, an und soll dazu führen, dass Personen, deren Antrag abgelehnt wurde, Geduldete und Folgeantragsteller in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verbleiben. Mende: „Damit können die Kommunen den Menschen mit wirklicher Bleibeperspektive alle notwendigen Integrationsleistungen bedarfsgerecht anbieten.“

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