Hessischer Städtetag zum Asyl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Bund und Land Hessen müssen ihrer Finanzausstattungspflicht nachkommen
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Der Hessische Städtetag sieht aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz enorme Kostensteigerungen auf die Städte und Landkreise in Hessen zukommen. Bund und Land Hessen sind in der Pflicht, die entsprechenden Aufwendungen zu finanzieren.
Mit Urteil vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11 – hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Höhe der Geldleistung nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes evident unzureichend ist, weil sie seit 1993 nicht verändert wurde.
In der Konsequenz des gestrigen Urteils müssen Bund und Länder jetzt erst recht sicherstellen, dass sie ihrer Finanzausstattungspflicht für Aufgaben, die den Städten nach Weisung übertragen werden, in angemessener Weise nachkommen. Schon seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes Anfang der 90er Jahre weist die Finanzausstattung in diesem Aufgabenbereich aber eine erhebliche Unterdeckung auf. Nur die kreisfreien Städte in Hessen haben alleine im Jahr 2011 rund 10 Mio. Euro aus eigenen kommunalen Mitteln aufwenden müssen, ohne dass ein Ersatz durch Bund oder Land erfolgte.
Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages wird sich mit dem Urteil, seinen finanziellen Folgen und den Forderungen gegenüber Bund und Land Hessen in seiner nächsten Sitzung am 5. September 2012 in Hanau beschäftigen.
Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung durch den Gesetzgeber hat das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsregelung angeordnet (siehe Urteilstenor Nr. 2).
<link http: www.bundesverfassungsgericht.de entscheidungen ls20120718_1bvl001010.html external-link-new-window external link in new>Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012
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