Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 verabschiedet

Bild: K.-U. Häßler, Fotolia

21 Nov.
Am 19. November 2013 hat der Hessische Landtag das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 verabschiedet.

Der Hessische Landtag hat am 19. November 2013
das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-
gesetz 2013/2014 in der Fassung des Änderungsantrages
vom 6. November 2013 (vgl. unser Schreiben vom 7. November 2013, Rundschreiben 566-2013) verabschiedet.

Eine Veröffentlichung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 im
Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen
ist in Kürze zu erwarten. Es tritt in weiten Teilen am Tag
nach der Verkündung in Kraft.  



Demnach bleibt es bei einer Erhöhung

  • der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge um 2,6 Prozent zum 1. Juli 2013 und zum 1. April 2014 sowie  
  • der Anwärterbezüge um einheitlich 50 Euro zum 1. Januar 2013 und um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2014.


Ergänzend geben wir den Hinweis, dass mit dem Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes ab dem 1. März 2014 das Bundesbesoldungsgesetz in der
am 31. August 2006 geltenden Fassung durch das neue Hessische Besoldungsgesetz abgelöst wird. Dies bedeutet, dass die Besoldungserhöhung ab dem 1. April 2014 nicht mehr in einem eigenen Hessischen Besoldungsanpassungsgesetz, sondern direkt in § 16 des Hessischen Besoldungsgesetzes bestimmt wird. Ebenso ergeben sich die ab dem 1. April 2014 die erhöhten Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung direkt aus der (bisher bundesrechtlichen) Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung, die durch das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz mit Wirkung vom 1. März 2014 in hessisches Landesrecht überführt worden ist.

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