Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 beschlossen
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Am 29. Juni 2017 hat der Hessische Landtag in Dritter Lesung das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Dementsprechend werden sich die Dienst- und Versorgungsbezüge
- zum 1. Juli 2017 um 2,0 Prozent (wobei die Grundgehälter um einen Mindestbetrag von 75 Euro angehoben werden) und
- zum 1. Februar 2018 um 2,2 Prozent
einheitlich für alle Besoldungsgruppen erhöhen.
Die Anwärtergrundbeträge werden einheitlich
- zum 1. Juli 2017 um 35 Euro und
- zum 1. Februar 2018 um 35 Euro
steigen.
Zeit- und inhaltsgleich werden auch die Beträge für die Mehrarbeitsvergütung angepasst.
Mit dem Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist auch die Änderung der Hessischen Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit verbunden.
Ab dem 1. Juli 2017 wird der Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit auf 10 Prozent der Dienstbezüge bei Vollbeschäftigung, mindestens jedoch um 300 Euro angehoben.
Das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde am 5. Juli 2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft.
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