Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch hat sich bewährt
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Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sowie die Verordnung für Landesförderung für Kindertageseinrichtungen/Kinder¬tagespflege haben sich bewährt.
Dies hat der Städtetag in seiner Stellungnahme zu den bezeichneten Rechtsvorschriften zum Ausdruck gebracht. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung hält der Städtetag für notwendig, so lange Landesaufgaben auf die kommunale Ebene delegiert werden.
Die meisten Regelungen des HKJGB haben sich in der Praxis unserer Mitgliedstädte bewährt. Die Zusammenarbeit mit freien Trägern und dem Landesjugendamt gestaltet sich partnerschaftlich und ist durchweg positiv zu bewerten.
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Oberursel
26.08.26 | 09:30
AG Mitte
Lauterbach
27.08.26 | 10:00
AG Kämmereien
Videokonferenz
02.09.26 | 10:00
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Langen
03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg