In der 400-Mio.-Euro-Frage ist das Land am Zug
Großer Medienzuspruch während der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung - Foto: HStT
"Der Hessische Städtetag ist bereit, gemeinsam mit dem Land über eine Lösung in der 400-Mio.-Euro-Frage zu verhandeln", so der Präsident des Verbandes, der Rüsselsheimer Oberbürgermeister Stefan Gieltowski nach der Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss in Offenbach. "Wir erwarten aber zuerst ein Signal des Landes, ob es überhaupt zu einem Kompromiss bereit ist. Vorher machen Verhandlungen keinen Sinn."
Hintergrund dieser Feststellungen Gieltowskis ist der seit einem Jahr zwischen dem Land und den hessischen Kommunen schwelende Streit. Das Land hatte damals überraschend angekündigt, den Kommunen ab dem Jahr 2011 400 Mio. Euro jährlich weniger aus dem Etat des Kommunalen Finanzausgleichs zu überweisen. Der Etat liegt im Jahr 2010 bei rund 2,9 Mrd. Euro und würde bei sonst gleich bleibenden äußeren Umständen auf rund 2,5 Mrd. Euro 2011 sinken.
Gieltowski macht darauf aufmerksam, dass diese gewaltige Einbuße noch eine zusätzliche Last für die hessischen Kommunen bedeuten würde: "Diesen Entzug von 400 Mio. Euro beabsichtigt das Land vor dem mittlerweile einer breiten Öffentlichkeit bekannten Hintergrund, dass die Kommunen ohnehin schon kräftige Ertragseinbußen bei gleichzeitig vor allem im sozialen Bereich steigenden Ausgaben verkraften müssen."
Vor dem Hintergrund der bedrohlichen Finanzsituation der Kommunen müsste das Land "Vorschläge unterbreiten, wie es den Kommunen zusätzliche finanzielle Hilfe zuteil werden lässt", so der Städtetags-Präsident. "Stattdessen will ein wenig fürsorgliches Land das genaue Gegenteil."
Da das Land bisher keine konkreten Signale für eine Kompromissbereitschaft gesendet hat, haben Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages nach Worten Gieltowskis heute über eine Empfehlung beraten, die der Finanzausschuss des Verbandes erarbeitet hatte. Danach bestehen vier Voraussetzungen für eine Einigung mit dem Land Hessen:
- Der Hessische Städtetag lehnt den geplanten Entzug der 400 Mio. Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich ab. Eine derartige Auszehrung der kommunalen Finanzkraft ist für die Kommunen nicht zu verkraften.
- Der Hessische Städtetag hält die Forderung nach einem konnexitätsgerechten Ausgleich für die mit der geltenden MindestVO einher gehenden Mehraufwendungen aufrecht. Nach Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung gilt das Prinzip "wer bestellt, bezahlt". Dieses Verfassungsprinzip muss auch hier gelten.
- Der Hessische Städtetag stellt fest, dass der verfassungsrechtliche Ausgleichsanspruch nur entfallen kann, wenn das Land die Tatbestandsvoraussetzung – die Mindestverordnung – selbst beseitigt. Er schlägt vor, die verbindliche Mindestverordnung durch nicht rechtlich verbindliche Orientierungsdaten zur Kinderbetreuung zu ersetzen. Die Städte und Gemeinden haben ein hohes Interesse an einer guten Kinderbetreuung und wollen dies auch weiter freiwillig umsetzen.
Die Kommunen sind dazu bereit, die Orientierungsdaten zur Kinderbetreuung freiwillig zu beachten. In diesem Fall dürfen ihnen die entstehenden Aufwendungen allerdings nicht negativ angerechnet werden, wenn infolge dessen ein Haushaltsausgleich nicht gelingt.
<link aktuelles schwerpunkte artikelansicht archive march article external-link-new-window external link in new>> Präsidium und Hauptausschuss am 24. März
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