In einer neuen Satzung nur noch geschützte Landschaftsbestandteile
Der Hessische Landtag hört den Hessischen Städtetag am 4. November 2010 zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege an.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz <link http: starweb.hessen.de cache drs external-link-new-window external link in new>(Drucks. 18/2749).
Der Hessische Städtetag hatte bereits zu dem früheren Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den das Hessische Umweltministerium vorgelegt hatte, Stellung genommen. Die Stellungnahme ist vom Präsidium des Hessischen Städtetages in der Sitzung vom 24. Juni 2010 gebilligt worden.
In dem in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf bleibt die Landesregierung dabei, dass die Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass von Satzungen zum Schutz von Grünbeständen im Innenbereich (§ 30 HeNatG) entfällt. Stattdessen erhalten die Gemeinden die Zuständigkeit, im Innenbereich geschützte Landschaftsbestandteile per Satzung auszuweisen.
Der Gesetzentwurf sowie eine tabellarische Darstellung der inzwischen vorgenommenen Änderungen an dem Gesetzentwurf sind den Mitgliedsverwaltungen übersandt worden.
Es ist vorgesehen, die Stellungnahme des Hessischen Städtetages zu dem Gesetzentwurf in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 3. November 2010 zu besprechen. Federführend im Landtag ist der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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