Innenminister zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen

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08 Feb.
Nach Auskunft des Innenministers strebt dieser nach wie vor an, die Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge in das KAG aufzunehmen.

Im vergangen Dezember hatten wir unsere Mitglieder in einem Rundschreiben über den Hinweis des Regierungspräsidiums Darmstadt informiert, wonach mit einer Änderung des KAG nicht mehr zu rechnen sei, die es den Kommunen erlaubt, wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben. Die Geschäftsstelle hatte daraufhin das Innenministerium um Klarstellung gebeten.

Wie der Hessische Innenminister Boris Rhein aktuell mitteilt, hat sich die Landesregierung noch nicht abschließend zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen positioniert. Der Innenminister strebt nach eigener Auskunft jedoch nach wie vor eine entsprechende Ergänzung des KAG zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung an.

Zu dem Hinweis des Regierungspräsidiums erklärt der Minister, das Regierungspräsidium habe in erster Linie klargestellt, dass für Gemeinden mit anhaltend defizitärer Haushaltslage ein weiterer Verzicht auf die Einführung von Straßenbeiträgen rechtlich nicht länger vertretbar sei. Mit Verfügung vom 21.12.2011 an die Aufsichtsbehörden auf Kreisebene habe das Regierungspräsidium nunmehr auf die angestrebte KAG-Änderung hingewiesen und darum gebeten, weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen im Vorfeld mit ihm abzustimmen. 


 

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