Kartell schädigt Kommunen
Foto: HStT
Die Fahrzeuge der Feuerwehr sind für die Kommunen lebensnotwendig – sie sind allerdings auch sehr teuer. Die hohen Preise haben aber auch einen Grund, der nichts mit hohen Leistungsanforderungen und Qualitätsarbeit zu tun hat: Einige Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen haben jahrelang ein Kartell gebildet und damit die Kommunen um Millionenbeträge gebracht.
Am 10.2.2011 hat das Bundeskartellamt Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt. Die an dem Kartell beteiligten Unternehmen haben nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes mindestens seit 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt. Das Bundeskartellamt hat dazu eine <link http: www.bundeskartellamt.de wdeutsch aktuelles presse external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung herausgegeben.
Bei den drei Unternehmen handelt es sich nach der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG in Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co. KG in Dissen sowie die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich. Gegen einen vierten Hersteller wird das Verfahren noch fortgeführt. Das Bundeskartellamt verhängte außerdem ein Bußgeld gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen dessen Mitwirkung am Kartell.
Der Präsident des Bundeskartellamtes hat darauf hingewiesen, dass die am Kartell beteiligten Unternehmen seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt haben. Den Kommunen ist hierdurch ein großer finanzieller Schaden entstanden.
Da es sich bei den betroffenen Firmen um namhafte Hersteller von Feuerwehr-Löschfahrzeugen handelt, müssen wir derzeit davon ausgehen, dass auch die Kommunen in Hessen geschädigt wurden. Der Hessische Städtetag bemüht sich derzeit darum, die Höhe des Schadens zu ermitteln und prüft gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und den kommunalen Spitzenverbänden in anderen Bundesländern rechtliche Schritte. Darüber hinaus fordern wir, dass das verhängte Bußgeld in Höhe von 20,5 Millionen Euro den geschädigten Kommunen zur Verfügung gestellt wird.
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
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25.08.26 | 10:00
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Oberursel
26.08.26 | 09:30
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27.08.26 | 10:00
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Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
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04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg