Kein großer Wurf, aber ein Hoffnungsfunken
Der Städtetagspräsident Gert-Uwe Mende, Wiesbadens Oberbürgermeister, äußerst sich verhalten zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz.
„Das ist nicht der große Wurf, den die Städte, Landkreise und Gemeinden brauchen. Aber: Erstmals wird das Thema Veranlassungskonnexität konkret angegangen. Das ist ein Fortschritt, den wir auch anerkennen.“ So kommentiert der Präsident des Hessischen Städtetages, der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende das die Kommunen betreffende Ergebnis der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler in Berlin.
Denn nunmehr sei der Bund – trotz schwierigster Haushaltslage - erstmals bereit, das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt.“, die sogenannte Veranlassungskonnexität, von den Sonntagsreden konkret in seine Gesetzgebung gegenüber Ländern und Kommunen zu überführen.
Ab einer Belastung von 200 Millionen Euro will der Bund laut der Einigung künftig 80 Prozent der Mehrkosten ausgleichen. Dies soll aber nicht für Steuergesetze gelten. „Dies nährt einen Hoffnungsfunken für die Zukunft; es nährt die Hoffnung, dass unsere Botschaft vom bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ am vergangene Montag zumindest nicht ungehört verhallt ist.
Dass aber ausgerechnet die Steuergesetze bei der Konnexitätsbetrachtung außen vor bleiben sollen, hält Mende für unbefriedigend. Denn für den Haushalt der Kommunen sei es im Ergebnis egal, ob zusätzliche Aufgaben nicht ausgeglichenen Mehraufwand verursachen, oder eine großzügige Steuersenkung durch Bundesgesetz Einnahmeausfälle bei der Kommune verursache.
Noch schwerwiegender sei aber, dass die Regelung nur für zukünftige Gesetze gelten werde. „Diese Einigung korrigiert also nicht die Fehlentwicklungen der Vergangenheit. Aber gerade diese kostenmäßig aus dem Ruder gelaufenen Gesetze verursachen den Kommunen bundesweit derzeit und auch in absehbarer Zukunft ein Defizit von rund 30 Mrd. Euro pro Jahr“, so Mende.
Zu diesem Problem gebe es bislang nicht mehr als gut gemeinte Absichtserklärungen. Deren Praxistest stehe jetzt an: Zum einen dürfe das Problem nicht noch vergrößert werden: Viele Gesetze stünden derzeit vor der Beratung, die in den Referentenentwürfen valide und nachhaltige Kostenschätzungen sehr vermissen ließen; so etwa bei Pflegereform und dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sowie der Eingliederungshilfe. Dies beobachteten die Kommunen genau.
„Wir haben mit dem Land Hessen verabredet, dass es die Interessen der Kommunen im Bundesrat vertritt. Das fordern wir gerade in diesen Fällen nachdrücklich ein“, so Mende weiter. „Zum anderen bleibt, gerade weil die Vereinbarung von gestern nur in die Zukunft wirkt, unsere Forderung nach einer Soforthilfe auf dem Tisch, um die bereits aufgelaufenen immensen Belastungen schultern zu können. Dies kann beispielsweise über einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer erfolgen.“ Insgesamt gelte es, so der Städtetagpräsident abschließend, dass diesem ersten Schritt jetzt weitere folgten, um die Funktionsfähigkeit der Kommunen als Basis staatlicher Ordnung auch in dieser Zeit des Umbruchs zu sichern.
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