Keine Hoffnung auf Rücknahme des 360-Mio.-Euro-Entzugs
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Bericht über die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Haushaltsausschuss des Landtages.
Präsident Gieltowski und Finanzausschussvorsitzender Dr. Barthel haben zusammen mit den übrigen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände hart dafür gekämpft, den 360-Mio.-Euro –Entzug im kommunalen Finanzausgleich abzuwehren. In der Anhörung des Haushaltsausschusses haben sie verdeutlicht, dass Hessens Städte den massiven Entzug an Finanzmitteln nicht werden verkraften können.
Weder Finanzminister Schäfer noch die im Haushaltsausschuss vertretenen Abgeordneten der Regierungskoalition machten aber Hoffnung auf eine Änderung: Landtagsmehrheit und Landesregierung werden mit dem Landeshaushalt 2011 und dem geänderten Finanzausgleichsgesetz den Kommunen 360 Mio. Euro entziehen.
Präsident Stefan Gieltowski hat am 22.9.2010 im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags noch einmal die kommunale Position zum Entzug der 360 Millionen Euro und zu weiteren aktuellen kommunalen Themen deutlich dargestellt. Er hat die Landesregierung davor gewarnt, über die nächsten Monate zu viele Feuerstellen mit ungelösten Problemen offen zu lassen.
Als Beispiel für ein solches ungelöstes Problem nannte Gieltowski den fehlenden finanziellen Ausgleich bei Betreuung der Kinder unter sechs Jahren. Hier habe sich der Hessische Städtetag gezwungen gesehen, den Weg zum Staatsgerichtshof zu gehen. Immerhin stellte die Landesregierung Gieltowski in Aussicht, der nun für das Sozialministerium verantwortliche Minister Dr. Grüttner werde demnächst den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurfstext für eine neue Regelung auf diesem Gebiet vorschlagen.
Gemeinsam mit seinen Präsidentenkollegen der beiden anderen Spitzenverbände hat sich Gieltowski erneut nachdrücklich gegen die Absicht der Landesregierung gewandt, den hessischen Kommunen jährlich rund 360 Mio. Euro an Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zu entziehen. Er verwies darauf, dass die Finanzkrise vor allem die Kommunen trifft und diese den Entzug nicht werden verkraften können.
Als besonderes Problem bezeichnete Gieltowski, dass kreisangehörige Kommunen nach Abzug einer Kompensationsumlage aus ihren eigenen Steuermitteln in den kommunalen Finanzausgleich einzahlen müssen und zur Bemessung der Kreisumlage die Finanzkraft kreisangehöriger Kommunen ohne Abzug der Kompensationsumlage zugrunde gelegt wird.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses des Hessischen Städtetages und Kasseler Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel unterstrich, dass der Städtetag nicht damit einverstanden ist, dass der Härteausgleich für Wegfall sozialer Zuweisungen (25 Mio. Euro) komplett entfallen und somit gerade finanz- und strukturschwache Kommunen unter erheblichem Mittelentzug leiden.
Finanzminister Dr. Schäfer hielt in seiner Replik an dem Entzug der 360 Mio. Euro fest. Er erwartet, dass die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich in den Folgejahren wieder steigen werden.
Die Kompensationsumlage verteidigt er mit dem Argument, man habe nicht die finanzschwächeren Kommunen treffen wollen, die im Falle eines direkten Abzugs aus der Finanzausgleichsmasse stärker zum Entzug der Finanzmittel hätten beitragen müssen als die finanzstärkeren Kommunen.
Der Finanzminister will die Schuldenbremse in die Hessische Verfassung nicht zu Lasten der Kommunen einführen. Die Haltung des Finanzministeriums zum so genannten Schutzschirm/Entschuldungsfonds ist gesondert in unserem Rundschreiben 422-2010 dargestellt.
Zur Position des Landes im Zuge der Gemeindefinanzreformdiskussion auf Bundesebene führte der Minister aus, die Gewerbesteuer sei eine auf die Jahre gesehen durchaus stabile Steuer, nur in der Jahresbetrachtung weise sie stärkere Schwankungen auf. (Anm.: Insofern teilt er die Auffassung des Hessischen Städtetages).
Die Latte für eine die Gewerbesteuer ersetzende Steuer legt der Finanzminister hoch: Diese müsse ein Potential ähnlich hoch wie die Gewerbesteuer enthalten, Anreize für die Gewerbeansiedlung bei den Kommunen erhalten, keinen Stadt-Umland-Konflikt provozieren und keinen höheren bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.
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