Kommunale Selbstverwaltung nur mit auskömmlicher Landesfinanzierung möglich

09 Jan.
Klartext zu Jahresbeginn: Der Hessische Städtetag stellt seine Erwartungen an Bund und Land vor. Allen voran bedarf es einer bedarfsgerechten Finanzausstattung, um den eigenen und übertragenen Aufgaben gerecht zu werden.

„Die Städte brauchen eine angemessene Finanzausstattung durch das Land, damit sie die ihnen durch das Land zugewiesenen Aufgaben auch ordnungsgemäß erfüllen können“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, in der Jahreseingangspressekonferenz des Hessischen Städtetages. „Bund und Land haben in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Leistungen ausgeweitet, Verfahren detailliert vorgegeben oder Regelungen so geändert, dass enorme Personalbedarfe notwendig sind, um diesen Ansprüchen auch nachkommen zu können.“

Die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kommunen zunächst einmal imstande sein müssen, ihre ureigenen Aufgaben finanzieren zu können. Werden ihnen jedoch Aufgaben – seien es solche durch Bundesrecht oder Landesrecht – vom Land zugewiesen, sind die entsprechenden Kosten durch das Land auszugleichen. Die Zweite Vizepräsidentin und Finanzausschussvorsitzende, Gießens Stadträtin Gerda Weigel-Greilich, ergänzt: „Da ihre eigene Einnahmemöglichkeiten nicht genügen, sind die Städte auf eine angemessene Ausstattung mit originären Finanzmitteln durch das Land angewiesen.“ Mit den derzeitigen Planungen des Landes für die Finanzausstattung in den kommenden Jahren können die Städte daher auch bei Anerkenntnis der finanziellen Probleme des Landes nicht zufrieden sein.

Der Erste Vizepräsident, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, führt dazu aus: „Die aktuell vorgesehene Steigerung für den kommunalen Finanzausgleich 2025 ist viel zu gering. Völlig unbefriedigend sind auch die Aussichten für die Jahre 2026 bis 2028. Der derzeit geplante Aufwuchs der Finanzausgleichsmasse von zwei Prozent kompensiert gerade einmal die zu erwartende Inflationsrate. Wir appellieren an Bund und Land, die den Kommunen auferlegten Aufgaben zu reduzieren, Standards zu senken und zu entbürokratisieren. Wenn dieser dringend erforderliche Kurswechsel nicht gelingt, sind wir auf eine massive Steigerung der Finanzausgleichsmasse angewiesen.“

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