Kommunen fordern Zuständigkeit für die Wertstofferfassung

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16 Dez.
Der Hessische Städtetag hat in einem gemeinsamen Schreiben mit dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Verband kommunaler Unternehmen die Hessische Umweltministerin und die für Bundesangelegenheiten zuständige Ministerin gebeten, sich im Bundesrat für eine Wertstofferfassung in kommunaler Zuständigkeit einzusetzen.

Anlass für das gemeinsame Schreiben ist der Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz, den das Bundesumweltministerium Ende Oktober 2015 veröffentlicht hat. Danach soll die Entsorgung – und damit auch die Erfassung – sämtlicher Kunststoff- und Metallabfälle den dualen Systemen überlassen werden.

Eine solche Regelung würde in vielen Fällen zwangsläufig zu steigenden Abfallgebühren führen, weil den Kommunen ihr bisheriger Anteil an diesen Wertstoffen entzogen wird, sie jedoch weiterhin die Entsorgung der verbleibenden Restabfälle gewährleisten müssen. Darüber hinaus hat sich die gemeinwohlorientierte und bürgerfreundliche Abfallerfassung durch die Kommunen bewährt. An diesen bewährten Strukturen muss festgehalten werden. Eine Erfassungszuständigkeit der dualen Systeme ist aus Sicht der hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Unternehmen nicht akzeptabel.

Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages hatten sich bereits 2014 dafür ausgesprochen, die Zuständigkeit insbesondere für die Sammlung von Verpackungen und Wertstoffen den Kommunen zu übertragen. Auch die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene streiten für eine Erfassungszuständigkeit der Kommunen und lehnen den Arbeitsentwurf ab.

Dagegen beruft sich das Bundesumweltministerium darauf, dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine Produktverantwortung der Systembetreiber vorgebe und eine Erfassungszuständigkeit für die Kommunen hiermit nicht zu vereinbaren sei. Zudem sieht das Bundesumweltministerium europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken, würde ein Wertstoffgesetz die Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) für die Erfassung wertstoffhaltiger Abfälle regeln.

Inzwischen liegen Gutachten vor, die zeigen, dass der Wertstoffsammlung in kommunaler Zuständigkeit keine durchgreifenden unionsrechtlichen und finanzverfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Zuletzt hat dies ein Gutachten im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums ergeben.

Die kommunalen Spitzenverbände haben das Bundesumweltministerium gebeten, sich rechtlich zulässigen Lösungen, wonach die Produktverantwortung mit der kommunalen Sammelverantwortung kompatibel ist, nicht zu verschließen.


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