Kommunen jahrelang von Kartell geschädigt

Foto: wiesbaden112.de

18 Apr.
Nahezu alle Kommunen in Hessen haben im Laufe der letzten 10 Jahre zu viel für ihre Feuerwehrfahrzeuge gezahlt. In den Jahren 2001 bis 2009 teilte ein Kartell der größten Hersteller von Feuerwehrfahrzeugaufbauten den Markt unter sich auf. Es ist daher naheliegend, dass die Kommunen überhöhte Preise gezahlt haben.

20,5 Millionen Euro Bußgeld – diesen Betrag müssen drei Hersteller von Feuerwehrfahrzeugaufbauten an das Bundeskartellamt zahlen. Mit diesem Bußgeld ahndet das Bundeskartellamt das kartellrechtswidrige Verhalten der Unternehmen, die den Markt für Feuerwehrfahrzeugaufbauten in den Jahren 2001 bis 2009 unter sich aufteilten. Drei der betroffenen Unternehmen haben das Bußgeld akzeptiert, gegen ein viertes wird noch ermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass das Kartell alle vier großen Hersteller und einen Zeitraum von neun Jahren umfasste, muss nahezu jede Kommune in Hessen davon ausgehen, dass sie geschädigt ist.

Den umfassenden Fallbericht des Bundeskartellamtes erhalten Sie <link http: www.bundeskartellamt.de wdeutsch download pdf kartell kartell11 fallberichte>hier oder auf der Homepage des <link http: www.bundeskartellamt.de>Bundeskartellamts.

Für die Kommunen stellen sich somit zwei Fragen: Kann Schadenersatz verlangt werden, und wie sieht es mit geplanten Beschaffungen aus? Um diese zu beantworten, hat der Hessische Städtetag kurz nach dem Bekanntwerden des Kartells alle betroffenen Ministerien zu einem Fachgespräch eingeladen.

Nach diesem Gespräch und aufgrund der intensiven Kontakte zum Deutschen Städte- und Gemeindebund und zum Deutsche Städtetag steht fest, dass die Kommunen gute Chancen haben, Ersatz für die erlittenen Schäden zu erhalten. Allerdings wäre es unwirtschaftlich und sehr zeitraubend, wenn jede einzelne Kommune individuell gegen die am Kartell beteiligten Hersteller klagen würde. Daher sollen zunächst auf nationaler Ebene Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mitgliedern des Kartells geführt werden. Parallel kann mittels der Preisprüfung durch die zuständigen Regierungspräsidien ermittelt werden, ob die Preise für die Fahrzeuge überhöht waren. Die Preisprüfungsstellen sind aufgrund ihrer Spezialkenntnisse in der Lage, die Kalkulation der Unternehmen zu prüfen und „Kartellgewinne“ aufzuspüren. Wenn diese Maßnahmen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, sollten die geschädigten Kommunen den Rechtsweg beschreiten.

Wenn eine Kommune aktuell ein neues Feuerwehrfahrzeug benötigt, steht sie vor einer schwierigen Situation. Grundsätzlich sind die vier Kartellteilnehmer im vergaberechtlichen Sinne unzuverlässig. Dies steht mit der Einleitung des Anhörungsverfahrens durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main fest. Da allerdings der Runderlass des Landes Hessen zum Beschaffungswesen für die Kommunen nicht verbindlich ist, können die am Kartell beteiligten Firmen von der Vergabe ausgeschlossen werden. Sie müssen aber nicht ausgeschlossen werden. Die Kommune muss allerdings intensiv begründen, warum sie trotz der erwiesenen Unzuverlässigkeit vergeben will. In vollem Maße ist die Zuverlässigkeit erst dann wiederhergestellt, wenn die Unternehmen sich selbst gereinigt haben. Zum Prozess der Selbstreinigung gehört neben der Verhinderung zukünftiger Kartellverstöße und eventueller Maßnahmen gegen strafrechtlich verantwortliche Mitarbeiter auch die Bereitschaft, Schadenersatz zu leisten.

 

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