Kommunen müssen an die Optionserklärung nach dem Umsatzsteuergesetz denken
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Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Patrick Burghardt fordern die Kommunen dazu auf, rechtzeitig vor dem 31.1.22016 die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 S. 3 UStG abzugeben. Mit dieser Optionserklärung sorgen die Kommunen dafür, dass das alte Recht zunächst einmal weiter gilt.
Mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tag weisen der Hessische Finanzminister und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände darauf hin, rechtzeitig die umsatzsteuerliche Optionserklärung abzugeben. Dies ist notwendig, da die Umsatzbesteuerung der Kommunen im Jahr 2015 grundlegend verändert wurde. Der Bundesgesetzgeber hat allerdings die Möglichkeit geschaffen, das alte Recht optional beizubehalten. So gewinnen die Kommunen die Zeit, die notwendig ist, um die eigenen Abläufe und Prozesse gründlich zu untersuchen und die für Bürgerinnen und Bürger optimale Lösung zu finden. Ziel der Kommunen ist es, kommunale Leistungen nicht unnötig zu verteuern. Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier.
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