Krankenstand im Jahr 2021
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Zum 19. Mal hat der Deutsche Städtetag die krankheitsbedingten Fehlzeiten in seinen unmittelbaren Mitgliedstädten erhoben. An der Umfrage haben sich 153 Städte beteiligt. Insgesamt sind 464.294 Beschäftigte in die Erfassung einbezogen.
Gegenüber dem Vorjahr sinkt die Krankenstandsquote 2021 um 0,18 Prozent auf 7,28 Prozent. Im Jahr 2021 sind insgesamt 12.333.550 Krankheitstage angefallen. Unter Zugrundelegung der Gesamtfehltage entfallen damit auf die insgesamt 464.294 Beschäftigten durchschnittlich 26,56 Krankheitstage auf der Basis von 365 Kalendertagen, d.h. inklusive Wochenenden und Feiertagen.
Der der Umfrage zu Grunde liegende Eckpunktekatalog sieht eine Erfassung der angefallenen Krankheitstage in drei Kategorien vor: Auf die Kategorie 1 (1-3 Fehltage) entfällt ein Anteil von 0,96 Prozent, auf die Kategorie 2 (4-42 Fehltage) ein Anteil von 3,34 Prozent und auf die Kategorie 3 (43 und mehr Fehltage) ein Anteil von 2,98 Prozent.
Bezogen auf die Beschäftigtengruppen ergibt sich folgende Krankenstandsquote: Bei Beamtinnen und Beamten betrug die Krankenstandsquote 6,48 Prozent und bei den Tarifbeschäftigten 7,53 Prozent. Bei den Auszubildenden betrug die Krankenstandsquote 3,26 Prozent.
In einer nach Einwohnergrößenklassen differenzierten Betrachtung der Krankheitstage ergibt sich folgende Verteilung: In den Städten der Größenklasse 1 (über 500.000 Einwohner) sind 43,17 Prozent aller Fehltage (absolut 5.324.202) angefallen. In den Städten der Größenklasse 2 (über 200.00 bis unter 500.000 Einwohner) sind 24,66 Prozent (absolut 3.041.581), in den Städten der Größenklasse 3 (über 50.000 bis unter 100.000 Einwohner) sind 16,29 Prozent (absolut 1.009.115) und in den Städten der Größenklasse 5 (unter 50.000 Einwohner) sind 4,48 Prozent (absolut 552.310) der Fehltage angefallen.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Krankenstandsquote im Vergleich zum Vorjahr minimal um 0,18 Prozent auf 7,28 Prozent gesunken ist. Ob dies zu einem rückläufigen Trend in der Zukunft führt, bleibt abzuwarten. Bei der Interpretation der ermittelten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass im Unterschied zu den von den Krankenkassen regelmäßig veröffentlichen Zahlen auch die Fehltage berücksichtigt werden, für die kein ärztliches Attest vorgelegt wird. Dies schlägt sich insbesondere bei den Fehlzeiten zu Kurzzeiterkrankungen nieder.
Termine
20.08.26 | 13:00
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