Lärmaktionspläne für den Bereich Straßenverkehr in Kraft

01 Dez.
Die Lärmaktionspläne - Teilplan Straßenverkehr - für die Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel Teilplan sind am 15.11.2010 in Kraft getreten.

Der Pläne beschreiben die bestehenden Lärmkonflikte an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Fahrbewegungen im Jahr. Der Plan für den Regierungsbezirk Darmstadt enthält darüber hinaus Maßnahmen zur Lärmminderung in den Ballungsräumen Frankfurt am Main und Wiesbaden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Lärmminderungsplanung sind im Zuge der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in das Bundesimmissionsschutzgesetz eingeführt worden (§ 47a-f BImSchG). Nach diesen Vorgaben sollen in einem ersten Schritt Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Mio. Kfz/Jahr, Ballungsräume mit über 250.000 Einwohnern, Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Züge/Jahr sowie Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen aufgestellt werden. In einem zweiten Schritt sind bis 2013 sämtliche Ballungsräume und Hauptverkehrsstraßen sowie Haupteisenbahnstrecken zu berücksichtigen.

Die Lärmaktionspläne sind auf den Internetseiten der Regierungspräsidien unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.  

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