Land und Bund wegen Wärmeplanung in der Finanzierungspflicht

21 Dez.
Die Städte in Hessen erwarten, dass Land und Bund ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen zur Wärmeplanung auskömmliche Mittel zur Finanzierung dieser Aufgabe folgen lassen.

Soweit Land und Bund die Kommunen gesetzlich verpflichten, kommunale Wärmepläne zu erstellen, sind Land und Bund auch in der Pflicht, eine entsprechende Finanzierung zu gewährleisten.

Hier gibt es nun durch die Kürzungspläne der Bundesregierung scheinbar Verzögerungen. Noch bleiben die Städte in Hessen jedoch zuversichtlich,  dass sich die Finanzierung im nächsten Jahr klären wird. Ob die Mittel dann auch ausreichen, werden sie sehr genau prüfen.

Mit der Wärmeplanung sollen die Kommunen strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können. Diese Verpflichtung wurde von Bund und Ländern jeweils gesetzlich verankert.

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