Landtag soll Anstalt öffentlichen Rechts für bessere Zusammenarbeit der Kommunen ermöglichen
Es liegt im Trend der Zeit: Kommunen wollen und sollen häufiger und enger zusammen arbeiten. Helfen könnte ihnen dabei die "Anstalt öffentlichen Rechts". "Hinter diesem auf den ersten Blick etwas bürokratisch klingenden Begriff verbirgt sich eine Einrichtung, mittels der Kommunen gut zusammenarbeiten können", so der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages Dr. Jürgen Dieter.
Im Zuge der letzten HGO-Novelle hat der Landtag die rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts in das Gemeindewirtschaftsrecht eingeführt. Dies war eine gute Entscheidung, um den Spielraum der hessischen Gemeinden in organisatorischer Hinsicht zu erweitern.
Derzeit erlaubt es das Gesetz jedoch nur der einzelnen Gemeinde, eine solche Anstalt zu errichten. „Wir gehen zuversichtlich davon aus, dass der Landtag diese zweckmäßige Einrichtung auch für die Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander eröffnen wird", so Dieter.
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