Liste konnexitätsrelevanter Vorgänge

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22 März
Der Hessische Städtetag hat dem Hessischen Finanzministerium gemeinsam mit dem Hessischen Landkreistag eine Liste "konnexitätsrelevanter Vorgänge“ vorgelegt. Darin melden die Verbände Ansprüche an, weil das Land verpflichtet ist, den Kommunen ihre entsprechenden Mehrkosten aus diesen gesetzlichen Vorschriften zu erstatten.

In einem gemeinsamen Schreiben haben die beiden kommunalen Spitzenverbände ausführlich begründet, warum sie einen Anspruch auf Kostenersatz durch das Land nach den Prinzipien der Konnexität geltend machen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen des Landes, welche Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag für konnexitätsrelevant halten:

  1. Hessisches Schulgesetz/verkürzte Gymnasialzeit/ganztägig arbeitende Schule
  2. Mindestverordnung
  3. Zensus 2011
  4. Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 
  5. Hessisches Kindergesundheitsschutzgesetz
  6. Wasserrahmenrichtlinie

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