Liste konnexitätsrelevanter Vorgänge
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Der Hessische Städtetag hat dem Hessischen Finanzministerium gemeinsam mit dem Hessischen Landkreistag eine Liste "konnexitätsrelevanter Vorgänge“ vorgelegt. Darin melden die Verbände Ansprüche an, weil das Land verpflichtet ist, den Kommunen ihre entsprechenden Mehrkosten aus diesen gesetzlichen Vorschriften zu erstatten.
In einem gemeinsamen Schreiben haben die beiden kommunalen Spitzenverbände ausführlich begründet, warum sie einen Anspruch auf Kostenersatz durch das Land nach den Prinzipien der Konnexität geltend machen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen des Landes, welche Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag für konnexitätsrelevant halten:
- Hessisches Schulgesetz/verkürzte Gymnasialzeit/ganztägig arbeitende Schule
- Mindestverordnung
- Zensus 2011
- Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
- Hessisches Kindergesundheitsschutzgesetz
- Wasserrahmenrichtlinie
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Oberursel
26.08.26 | 09:30
AG Mitte
Lauterbach
27.08.26 | 10:00
AG Kämmereien
Videokonferenz
02.09.26 | 10:00
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Langen
03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg