Mehr Einwohner, höherer Bedarf - Arnold Brecht erfährt seine Bestätigung – mit Einschränkung
Je mehr Einwohner eine Stadt, desto höher ihr Bedarf, desto höher das „Gewicht“ für die Bedarfsbemessung des einzelnen Einwohners:
Die Daten, die das Hessische Finanzministerium im Zuge der KFA-Neuordnung 2016 für den kreisangehörigen Bereich errechnet hat, bestätigen diese Erkenntnisse des so genannten Brecht’schen Gesetzes aus dem Jahr 1932 – allerdings mit nicht unerheblichen Einschränkungen.
Arnold Brecht stellte in den dreißiger Jahren den Zusammenhang zwischen dem Bedarf einer Stadt und ihrer Einwohnergröße her: Je größer die Stadt, je "massierter" die Bevölkerung, desto höher der Bedarf je Einwohner.
Beim Übergang vom alten, noch bis Ende 2015 anzuwendenden kommunalen Finanzausgleichsgesetz (FAG) zum neu geordneten FAG 2016 begegnen wir einer altbekannten Frage: Welche Auswirkung hat die Einwohnerzahl auf den Bedarf einer Gemeinde? Ist es richtig, dass der Bedarf je Einwohner steigt, je höher die Einwohnerzahl einer Gemeinde ist?
Das bisher geltende Recht in Hessen hat diese Frage eindeutig bejaht. Dies zeigen die Berechnungsgrundlagen für den Hauptansatz der kreisangehörigen Gemeinden in Hessen:
Die Wirkungen des neu geordneten Finanzausgleichsgesetzes 2016 auf die Einwohnergewichtung
Das neue Recht des neugeordneten FAG 2016 wird auf eine Einwohnergewichtung nach Einwohnerzahlen verzichten und stattdessen die Einwohner ausschließlich nach zentralörtlicher Funktion gewichten. Eine solche Gewichtung nach zentraler Funktion war aus dem bisherigen FAG nicht fremd.
Beim Vergleich ist allerdings Vorsicht geboten: Lässt sich bis Ende 2015 das „Gewicht“ eines Einwohners unmittelbar aus dem Gesetz ableiten, wird künftig die Berechnung des gemeindlichen tatsächlichen Bedarfs maßgeblich sein.
Unterschiede der Einwohnergewichtung einerseits nach zentralörtlicher Funktion, andererseits nach Einwohnergröße
Die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs durch das HMdF bestätigt die Grundlinie des Brechtschen Gesetzes – aber nur mit Einschränkungen (Diagramm 1). Aber auch innerhalb der Gruppen mit zentralörtlicher Funktion der Gemeinden unter 50.000 Einwohnern (beispielhaft Mittelzentren und Grundzentren über 7.500 EW) lässt sich kein einheitlichers Bild tatsächlichen Bedarfs ermitteln (<link fileadmin user_upload bilder_fuer_artikel temporaer diagramm2.jpg download file>Diagramm 2).
<link fileadmin user_upload bilder_fuer_artikel temporaer tabellen_01.pdf download file>Tabellarische Übersicht
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Oberursel
26.08.26 | 09:30
AG Mitte
Lauterbach
27.08.26 | 10:00
AG Kämmereien
Videokonferenz
02.09.26 | 10:00
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Langen
03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg