Mehr Geld für die Beamtinnen und Beamten
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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens liegt dem Hessischen Städtetag der Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucks. 20/625) zur Stellungnahme vor.
Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs sind:
Die Besoldung wird entsprechend dem linearen Tarifergebnis 2019 über eine dreistufige Änderung des § 16 HBesG angehoben und zwar
• um 3,2 Prozent zum 1. März 2019,
• um 3,2 Prozent zum 1. Februar 2020 und
• um 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021.
Die Versorgungsbezüge werden im Rahmen des Hessischen Versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 entsprechend erhöht.
Dies entspricht – zwar nicht nominal, so doch im Grundsatz – einer Forderung des Hessischen Städtetages. Bereits im Zuge der Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Jahre 2017 wurde darauf verwiesen, dass sich in den letzten Jahren sowohl die Gewinnung, als auch die Bindung qualifizierter Beamtinnen und Beamten mitunter schwierig gestaltet und eine an die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasste, die kommunalen Bedürfnisse berücksichtigende Besoldungs- und Versorgungsanpassung gefordert.
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