Mindestverordnung für Kindertagesstätten – Konnexitätsgrundsatz soll notfalls gerichtlich durchgesetzt werden
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Es ist ein deutliches Signal und ein Symbol zugleich: Angesichts der völlig unbefriedigenden Regelungen des Landes für die Mindestverordnung in den Kindertagesstätten zeigt der Hessische Städtetag die gelbe Karte. Sollte das Land sich in diesem brisanten Dauerthema nicht bewegen, werden Hessens Städte klagen. Die gelbe Karte ist die letzte Verwarnung.
Enttäuscht zeigen sich die hessischen Städte und Gemeinden von der Untätigkeit des Landes Hessen, zeitnah einen fairen Kostenausgleich für die Mehrbelastung durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, im Besonderen der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vorzusehen. "Gelbe Karten stehen für Hinweise, Vorschläge und das Aufzeigen von Alternativen. Jetzt ist es Zeit dafür", sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Stefan Gieltowski, nach der 172. Sitzung des Präsidiums des Hessischen Städtetages in Wiesbaden.
Die Verordnung über Mindestvoraussetzungen beschäftigte das Präsidium des Hessischen Städtetages zum wiederholten Mal. Mehr Fachkräfte und abgesenkte Gruppengrößen in Kinderkrippen und Kindergärten bedeuten erhebliche Kosten für die Bürger der Städte und Gemeinden. Hier sind finanzielle Ressourcen gefordert, die derzeit nicht vorhanden sind. Einigkeit besteht deswegen, das Thema nun verstärkt in der Konnexitätskommission voranzutreiben und auf eine politische Lösung zu drängen, notfalls aber den verfassungsrechtlich garantierten Konnexitätsgrundsatz gerichtlich durchzusetzen. "Die Klagen sind vorbereitet. Unsere Städte sind bereit", so Gieltowski.
Höhere Standards, Ausbauverpflichtungen, Rechtsansprüche, sinkende Beteiligungen der freien Träger usw. führen zu erheblichen Belastungen der öffentlichen Haushalte. "Wir können unseren Bürgern schon heute keine Versprechungen mehr machen, für intakte Infrastrukturen sorgen, Wünschen der Bürger nachkommen, regionale Festveranstaltungen anständig planen – einfach weil das Geld fehlt", sagte der Rüsselsheimer Oberbürgermeister.
"Wir brauchen bessere Kostenfolgenabschätzungen, wirksame Regeln zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips, eine neue Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Land auf der einen und den Kommunen auf der anderen Seite und einen maßvollen Umgang der anderen Bundesländer mit den hessischen Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich. Insbesondere aber sollten Bund und Länder auf sozialpolitische Fehlanreize etwa in Form von kurzfristigen Modellprojekten gänzlich verzichten", sagte der Präsident. Diese bergen erfahrungsgemäß enorme Folgekosten, die die Städte und Gemeinden nicht aufbringen können.
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20.08.26 | 13:00
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08.09.26 | 10:00
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Neu-Isenburg