Minister Weimar und Bouffier halten Wort:
Kein Ausgleich der Kreisaufwendungen für das Schulbaukonjunkturprogramm durch Kreis- oder Schulumlage
Die beiden Herren Staatsminister Weimar und Bouffier haben das Begehr des Hessischen Landkreistages zurückgewiesen, das Hessische Sonderinvestitionsprogrammgesetz mit dem Ziel zu ändern, künftig die Aufwendungen der Landkreise für die Schulbaudarlehen über die Kreisumlage zu finanzieren.
Mit dieser eindeutigen Haltung bestätigen beide Minister ihre Zusagen (Ausgleichsverbot), die sie den kreisangehörigen Kommunen zu Beginn der Diskussion um die Finanzierung der Konjunkturprogramme gegeben hatten. Sie weisen ein Begehr des Landkreistages zurück, der überraschend eine solche Gesetzesänderung gewünscht hatte. Sie entsprechen damit der Position von Präsidium und Hauptausschuss unseres Verbandes, die anlässlich ihrer Sitzung am 4. Dezember 2009 in Kassel ihre Position formuliert und entsprechende Schreiben der Geschäftsstelle an beide Staatsminister bestätigt hatten.
Minister Bouffier hat in seinem Brief zudem klargestellt, dass er mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen nicht beabsichtigt, entsprechend dem Ansinnen des Landkreistages eine Umlagelast der kreisangehörigen Kommunen von mehr als 58 Punkten (Hebesätze von Kreis- und Schulumlage addiert) zu akzeptieren. Auch damit folgt er der Position des Städtetages. Die Geschäftsstelle hatte deutlich gemacht, dass schon eine Gesamtlast von 58 Punkten von den kreisangehörigen Kommunen nicht zu verkraften ist – selbst in finanziell besseren Zeiten als den heutigen.
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