Nachdrücklich Verordnung zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz gefordert

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28 Mai
Der Hessische Städtetag hat den Staatsminister für Soziales und Integration, Kai Klose, nachdrücklich aufgefordert, endlich die Verordnung zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz vorzulegen.

Die Städte wollen im Rahmen eines Falles nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) im Einzelfall mehr als 75 % an die Leistungserbringer auszahlen. Dies kann nur das Land vorsehen. Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz wurde diese wichtige Frage jedoch nicht geregelt. Seit Wochen warten daher die Städte auf die entsprechende Rechtsverordnung mit dieser Regelung, die sie schon seit März 2020 nachdrücklich fordern.

Der Corona-Virus stand erneut im Mittelpunkt einer Gremiensitzung des Hessischen Städtetages. Neben dem ab 2. Juni 2020 anlaufenden eingeschränkten Regelbetrieb in Tageseinrichtungen für Kinder beschäftigte sich der Ausschuss mit den Themen Barbeträge und Taschengeld für junge Menschen in stationären Einrichtungen und Frauenhäusern und Gewaltschutz.

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