Neue Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ab August 2017

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18 Juli
Bereits im März 2017 hatte die Hessische Landesregierung angekündigt, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 41 Stunden reduzieren zu wollen. Bislang beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 42 Stunden und ist damit so hoch wie in keinem anderen Bundesland.

Nach der Verkündung der Vierten Verordnung zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 14. Juli 2017, S. 230 f.) beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der unter 60-jährigen Beamtinnen und Beamten ab dem 1. August 2017 einheitlich 41 Stunden.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die unter 50-jährigen Beamtinnen und Beamten 42 Stunden pro Woche arbeiten. Ab Vollendung
des 60. Lebensjahres und für Beamtinnen und Beamte mit Schwerbehinderung gilt weiterhin die 40-Stunden-Woche.

Die Ansparmöglichkeit von Stunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto bleibt erhalten. Zukünftig sparen Beamtinnen und Beamte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit
von 41 Stunden eine Stunde pro Woche auf dem Lebensarbeitszeitkonto an.

Über 60-jährige Beamtinnen und Beamte sowie Beamtinnen und Beamte mit Schwerbehinderung können ihre wöchentliche Arbeitszeit freiwillig um eine Stunde erhöhen und diese Stunde
auf dem Lebensarbeitszeitkonto ansparen.

Teilzeitkräfte sparen weiterhin anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit an. Die Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto,
die den Gemeinden zur Anwendung empfohlen sind, werden derzeit überarbeitet mit dem Ziel, die angesammelten Stunden flexibler in Anspruch nehmen zu können.

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