Nicht absehbar, wie sich Gaspreise künftig entwickeln werden

Sandra Schweitzer, Referentin beim Hessischen Städtetag Jörg Engel, Vertriebsleiter der Stadtwerke Dreieich GmbH

30 März
Sandra Schweitzer, Referentin des Hessischen Städtetages, interviewt Jörg Engel, Vertriebsleiter der Stadtwerke Dreieich GmbH, zum Gaspreis-Urteil des Bundesgerichtshofes.

Der Bundesgerichtshof hat am 24. März 2010 entschieden, dass die Preisanpassungsklausel in Erdgas-Sonderkundenverträgen der Stadtwerke Dreieich, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl binden, nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können. 

Das Gericht hatte nicht über die Höhe des Gaspreises zu entscheiden und traf daher auch keine Entscheidung über etwaige Rückforderungen von Kunden.

Herr Engel, welche Konsequenzen werden die Stadtwerke Dreieich aus dem Richterspruch ziehen?

Die Entscheidung betrifft sowieso nur einen Teil unserer Verträge. Über 60 Prozent unserer Kunden wurden über Festpreismodelle versorgt, die diese Preisanpassungsklausel nicht enthalten. Wir werden aber alle Verträge mit Ausnahme der noch laufenden Festpreise kündigen. Gleichzeitig werden wir diesen Kunden attraktive Alternativen anbieten mit unterschiedlichen Preisen, unterschiedlichen Laufzeiten und auch unterschiedlichen Risiko-Chancen-Komponenten. 

Ergeben sich durch diese neue Ausgestaltung günstigere Preise für Ihre Kunden?

Aus meiner Sicht ist nicht absehbar, wie sich die Preise künftig entwickeln werden. Der Preisbildungsmechanismus ist gerade entfallen. Die Preise werden nun stärker denn je am Markt gebildet. Es kann sein, dass Händler nun auch andere Faktoren bei der Preisbildung berücksichtigen, wie zum Beispiel das Kundeninsolvenzrisiko. Je nach Einpreisung und Risikobereitschaft kann es sein, dass ein Lieferant günstigere Preise anbietet als ein anderer. Wir als Stadtwerke werden uns diesem Wettbewerb jedenfalls stellen. 

Die Kunden werden sich auch umstellen müssen. Sie werden aus einer Rundumsorglosversorgung in den Markt entlassen. Das bedeutet, dass der Kunde künftig die ihm angebotenen Verträge genau prüfen und Chancen und Risiken mehr denn je abwägen muss.

Welche Spielräume verbleiben den Versorgungsunternehmen vor dem Hintergrund der richterlichen Entscheidung noch bei der Gestaltung der Vertragsverhältnisse zu ihren Kunden? 

Es gibt künftig aus unserer Sicht nur noch zwei Möglichkeiten, die Preise zu gestalten:

In einem Dauerschuldverhältnis kann eine Preisanpassung nur noch entsprechend den Vorgaben des § 5 der Gasgrundversorgungsverordnung erfolgen. Diese Verträge unterliegen allerdings der Billigkeitskontrolle des § 315 BGB.

Als vorzugswürdig und allein rechtssicher erachten wir dagegen die Alternative, Laufzeitverträge mit festen Preisen und als Rückfalllinie die Gasgrundversorgung anzubieten.

Aus unserer Sicht ist die Begründung von Dauerschuldverhältnissen im Gasbereich so lange problematisch, als der Gesetzgeber nicht anerkennt, dass bereits genügend Wettbewerb auf Markt vorhanden ist und damit die § 315-Problematik auf diese Weise obsolet ist.

Welche Auswirkungen hat diese neue Vertragsgestaltung auf die Stadtwerke Dreieich?

Die gesamte Organisation der Stadtwerke muss sich entsprechend anpassen. Die Sensibilität aller Mitarbeiter für den Kunden und für seine Bedürfnisse, aber auch für den Markt wird zunehmen müssen, weil eben ein Automatismus nicht mehr gegeben ist.

Gehen Sie davon aus, dass auch andere kommunale Versorger in gleichem Maß betroffen sind?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat in der gesamten Gasbranche für Irritation und Verwirrung gesorgt. Rein rechtlich sind nur die Gasversorgungsunternehmen betroffen, die eine Spannungsklausel, in ihren Endkundenverträgen haben. Dennoch glauben wir, dass der gesamte Bereich davon betroffen sein könnte. Bei den Kunden wird durch das Urteil eine Erwartungshaltung geschürt, der sich die Branche stellen muss. Es geht darum, die notwendige Rechtssicherheit für beide Seiten (Kunde und Versorger) wieder herzustellen und das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen.

Herr Engel, vielen Dank für das Gespräch.

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