Nicht viel Neues: Das Land will seinen Haushalt stabilisieren, indem es den Kommunen rund 360 Millionen Euro entzieht

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30 Juli
Verfestigte Absicht zum Entzug von rund 360 Mio. Euro jährlich ab 2011. Die Landesregierung ist bis zum Sommer hart geblieben: Sie will tief in kommunale Kassen greifen. Zwar errechnet sie für das Jahr 2011 keinen Entzug mehr in voller Höhe von 400 Mio. Euro, bleibt aber nicht weit von diesem Betrag entfernt. Eine Summe von rund 360 Mio. Euro, so die aktuellen Zahlen des Finanzministeriums, will es im kommenden Rechnungsjahr den Kommunen vorenthalten, um damit den Haushalt des Landes zu stabilisieren.

Die Landesregierung spricht jetzt nicht mehr von einem absoluten Zahlenbetrag in Höhe von 400 Mio. Euro, sondern benennt strukturelle Veränderungen zu Lasten der Gemeinden. Dies mag für das Jahr 2011 einen geringfügig niedrigeren Eingriff bedeuten (statt 400 Mio. Euro jetzt rund 360 Mio. Euro). Für die Folgejahre kann es aber bei dieser jetzt vorgesehenen Struktur sogar dazu kommen, dass der Betrag von 400 Mio. Euro noch überschritten wird.

Die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen des Chefgesprächs einmütig deutlich gemacht, dass sie sich unvermindert gegen den Entzug kommunaler Finanzmittel wehren. Sie haben unterstrichen, dass es zuerst und vor allem darum geht, sich gegen diesen massiven Eingriff zu wehren. Die Art und Weise des Entzugs diskutieren sie vor dem Hintergrund dieses massiven Einschnitts nur nachrangig.

Details des beabsichtigten Entzugs
Seine neue Struktur will die Landesregierung erreichen, indem sie 

  1. außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs rund 45 Prozent und
  2. innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs rund 55 Prozent
  3. Lasten der Kommunen und zu Gunsten des Landeshaushalts generiert.


Zu 1: Entzug außerhalb des KFA

Die Landesregierung will nicht mehr wie bisher den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteile aus der Grunderwerbsteuer zuweisen. Bisher erhalten diese 26 Gebietskörperschaften ein Drittel des in Hessen entstehenden Aufkommens. Für das Jahr 2011 rechnet das Finanzministerium hierbei mit einem Betrag von rund 160 Mio. Euro (siehe nachstehende Tabelle 1 – „Entzug außerhalb des KFA“). 

Da diese Belastung ausschließlich die kreisfreien Städte und Landkreise trifft, sieht der Finanzminister einen Ausgleich innerhalb der kommunalen Familie vor. 

Die nachstehende Tabelle 1 zeigt die Wirkung des Entzugs der Grunderwerbsteuer. Insgesamt wären die Finanzen der kommunalen Familie im Jahr 2011 um 358,6 Mio. Euro besser gestellt, würde der Finanzminister den strukturellen Entzug nicht vornehmen.

Tabelle 1:

                                                                                                             

 

 

 
 

 

 
 

 

 
 

Mio. 

 
 

Mio. 

 
 

Mio. 

 
 

Mio. 

 
 

Mio. 

 
 

Mio. €

 

 
 

KFA 2011

 
 

Wirkung Entzug  Mio. €

 
 

 

 
 

KFA

 
 

Kom- munen

 
 

Krsang. Gem.

 
 

Krsfr. Städte

 
 

Kreise

 
 

LWV

 

 
 

Entzug außerhalb 
des KFA

 
 

Streichen Grunder-
werbsteuer [1/3]

 
 

-160

 
 

 

 
 

-160

 
 

 

 
 

-72

 
 

-88

 
 

 

 

 
 

Schmä-
lerung der Verbund-
masse im KFA

 
 

Ersatz-
leistungen Bund für Kfz-Steuer

 
 

 

 
 

-198,7

 
 

-159

 
 

-69

 
 

-30,4

 
 

-51,7

 
 

-7,9

 

 
 

Gewerbe-steuer-umlage 

 
 

-39,6

 
 

-17,2

 
 

-7,6

 
 

-12,9

 
 

-2

 

 

 
 

Umschich-
ten unter Kommu-
nen

 
 

Kompen-sations-umlage

 
 

 

 
 

 

 
 

 

 
 

-73

 
 

45

 
 

28

 
 

 

 

 
 

Verlust Kommu-
nen

 
 

 

 
 

-160

 
 

-198,7

 
 

-358,6

 
 

-159,2

 
 

-65

 
 

-124,6

 
 

-9,9

 

 
 

Verlust-
Quote

 
 

 

 
 

 

 
 

 

 
 

 

 
 

44,39 %

 
 

18,13 %

 
 

34,75 %

 
 

2,76 %

 

 
 

Vergleich: Quote Allg. Finanz-
zuw.

 
 

 

 
 

 

 
 

 

 
 

 

 
 

43,60 %

 
 

19,20 %

 
 

32,60 %

 
 

4,80 %

 
 

Tabelle: Daten HMdF, Tabelle: Hessischer Städtetag

Der Finanzminister will zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden einen ihrer Quote an den Allgemeinen Finanzzuweisungen entsprechenden Anteil zu Gunsten der kreisfreien Städte und Landkreise umschichten. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollen diesen Anteil im Wege einer finanzkraftbezogenen Umlage, wohl ähnlich der Kreisumlage, erbringen.

Mit den Mitteln aus dieser Umlage will das Finanzministerium die Schlüsselmasse von Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechend der Quote im Finanzausgleichsgesetz erhöhen: 

Tabelle 2:

                                                 

 

Grunderwerbsteuer-Aufkommen

 
 

Land Hessen/Drittel

 
 

Städte/Drittel

 
 

Städte Quote

 
 

Ergebnis 2005

 
 

136.657.796

 
 

50.634.877

 
 

37,05%

 
 

Ergebnis 2006

 
 

205.201.657

 
 

97.871.706

 
 

47,70%

 
 

Ergebnis 2007

 
 

246.786.901

 
 

133.957.260

 
 

54,28%

 
 

Ergebnis 2008

 
 

164.579.566

 
 

67.634.086

 
 

41,10%

 
 

Ergebnis 2009

 
 

137.926.450

 
 

54.082.733

 
 

39,21%

 
 

Durchschnitt

 
 

178.230.474

 
 

80.053.459

 
 

44,92%

 
 

Erwartung 2011

 
 

160.000.000

 
 

 

 
 

 

 

Daten: HMdF und Mitgliedstädte, Tabelle: Hessischer Städtetag

Zu 2: Entzug innerhalb des KFA
Für das Jahr 2011 ist mit einem Entzug unmittelbar aus der Finanzausgleichsmasse i.H.v. rund 200 Mio. Euro zu rechnen (genau 198,7 Mio. Euro, siehe oben Tabelle 1 – „Schmälerung der Verbundmasse im KFA“). 

Die Landesregierung will innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs 

  • die Ersatzleistungen des Bundes für die Kraftfahrzeugsteuer und
  • die Gewerbesteuerumlage 

nicht mehr der Verbundmasse zuführen. 

Da gleichzeitig die kreisangehörigen Kommunen zur Refinanzierung eines Anteils der Verluste der Landkreise und kreisfreien Städte an dem Wegfall der Gewerbesteuerumlage herangezogen werden, ergibt sich daraus ein massiver Rückgang der Schlüsselzuweisungen vor allem der kreisangehörigen Kommunen.

In der nachstehenden Grafik 1 ist zudem berücksichtigt, dass die kreisangehörigen Kommunen noch die Kompensationsumlage zahlen müssen. Sie ist von den Schlüsselzuweisungen abgezogen.

Berücksichtigt man diese Kompensationsumlage, so folgt daraus für die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen im Rechnungsjahr 2011 in der Beobachtung seit dem Jahr 1997 ein historischer Tiefstand (507.536 TEuro):

<link fileadmin user_upload schwerpunkte grafik_news_1.jpg _blank file>Schlüsselzuweisungen in der Entwicklung von 1997 bis 2011

Die massiv negativen Wirkungen des Entzugs im Mehrjahresvergleich bestätigen sich, wenn man den Blick auf die Entwicklung von Grunderwerbsteueraufkommen und Finanzausgleichsmasse im Mehrjahresvergleich wirft (Grafik 2).

Schon Ende der neunziger Jahre stellte das Land seinen Kommunen mehr Finanzmittel über den Kommunalen Finanzausgleich und Grunderwerbsteueraufkommen zur Verfügung als für das Jahr 2011 geplant. Nur in den Finanzkrisenjahren Mitte des letzten Jahrzehnts (Jahre 2004 und 2005) lagen die Finanzmittel noch einmal kurzzeitig unter dem für das Jahr 2011 ins Auge gefassten Betrag.

<link fileadmin user_upload schwerpunkte news_grafik_2.jpg _blank file>

Dieser Mehrjahresvergleich gelingt nur, wenn man die Umlagen, welche die Kommunen selbst in die Finanzausgleichsmasse einbringen, nicht berücksichtigt. Speziell die seit 2010 bestehende Zinsdienstumlage zum Ausgleich der Zinslasten aus den Konjunkturprogrammen und die ab 2011 hinzutretende „Kompensationsumlage“ der kreisangehörigen Kommunen würden den Mehrjahresvergleich undeutlich werden lassen. Die Kompensationsumlage müssen die kreisangehörigen Gemeinden bekanntlich erbringen, um einen Teil jener Verluste der Landkreise und kreisfreien Städte zu kompensieren, den diese wegen Wegfalls des Gewerbesteueraufkommens erleiden.

In der vorstehenden Grafik sind daher nur die Steuerverbundmasse sowie die aus Mitteln des Landes hinzutretenden „Verstärkungsmittel“ zuzüglich der Zuweisungen für die S-Bahn Rhein-Main berücksichtigt. Die seit 1997 zu zahlenden Umlagen Krankenhausumlage und Altlastenfinanzierungsumlage, die noch 1997 bestehende Sonderabfallumlage sowie die beiden neuen Umlagen Zinsdienstumlage und Kompensationsumlage sind, da aus kommunalen Mitteln finanziert, herausgerechnet.

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20.08.26 | 13:00

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02 Sep

02.09.26 | 10:00

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03 Sep

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