Nicht viel Neues: Das Land will seinen Haushalt stabilisieren, indem es den Kommunen rund 360 Millionen Euro entzieht
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Verfestigte Absicht zum Entzug von rund 360 Mio. Euro jährlich ab 2011. Die Landesregierung ist bis zum Sommer hart geblieben: Sie will tief in kommunale Kassen greifen. Zwar errechnet sie für das Jahr 2011 keinen Entzug mehr in voller Höhe von 400 Mio. Euro, bleibt aber nicht weit von diesem Betrag entfernt. Eine Summe von rund 360 Mio. Euro, so die aktuellen Zahlen des Finanzministeriums, will es im kommenden Rechnungsjahr den Kommunen vorenthalten, um damit den Haushalt des Landes zu stabilisieren.
Die Landesregierung spricht jetzt nicht mehr von einem absoluten Zahlenbetrag in Höhe von 400 Mio. Euro, sondern benennt strukturelle Veränderungen zu Lasten der Gemeinden. Dies mag für das Jahr 2011 einen geringfügig niedrigeren Eingriff bedeuten (statt 400 Mio. Euro jetzt rund 360 Mio. Euro). Für die Folgejahre kann es aber bei dieser jetzt vorgesehenen Struktur sogar dazu kommen, dass der Betrag von 400 Mio. Euro noch überschritten wird.
Die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen des Chefgesprächs einmütig deutlich gemacht, dass sie sich unvermindert gegen den Entzug kommunaler Finanzmittel wehren. Sie haben unterstrichen, dass es zuerst und vor allem darum geht, sich gegen diesen massiven Eingriff zu wehren. Die Art und Weise des Entzugs diskutieren sie vor dem Hintergrund dieses massiven Einschnitts nur nachrangig.
Details des beabsichtigten Entzugs
Seine neue Struktur will die Landesregierung erreichen, indem sie
- außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs rund 45 Prozent und
- innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs rund 55 Prozent
- Lasten der Kommunen und zu Gunsten des Landeshaushalts generiert.
Zu 1: Entzug außerhalb des KFA
Die Landesregierung will nicht mehr wie bisher den kreisfreien Städten und Landkreisen Anteile aus der Grunderwerbsteuer zuweisen. Bisher erhalten diese 26 Gebietskörperschaften ein Drittel des in Hessen entstehenden Aufkommens. Für das Jahr 2011 rechnet das Finanzministerium hierbei mit einem Betrag von rund 160 Mio. Euro (siehe nachstehende Tabelle 1 – „Entzug außerhalb des KFA“).
Da diese Belastung ausschließlich die kreisfreien Städte und Landkreise trifft, sieht der Finanzminister einen Ausgleich innerhalb der kommunalen Familie vor.
Die nachstehende Tabelle 1 zeigt die Wirkung des Entzugs der Grunderwerbsteuer. Insgesamt wären die Finanzen der kommunalen Familie im Jahr 2011 um 358,6 Mio. Euro besser gestellt, würde der Finanzminister den strukturellen Entzug nicht vornehmen.
Tabelle 1:
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| Mio. | Mio. | Mio. | Mio. | Mio. | Mio. € | |
| KFA 2011 | Wirkung Entzug Mio. € |
| KFA | Kom- munen | Krsang. Gem. | Krsfr. Städte | Kreise | LWV | |
| Entzug außerhalb | Streichen Grunder- | -160 |
| -160 |
| -72 | -88 |
| |
| Schmä- | Ersatz- |
| -198,7 | -159 | -69 | -30,4 | -51,7 | -7,9 | |
| Gewerbe-steuer-umlage | -39,6 | -17,2 | -7,6 | -12,9 | -2 | ||||
| Umschich- | Kompen-sations-umlage |
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| -73 | 45 | 28 |
| |
| Verlust Kommu- |
| -160 | -198,7 | -358,6 | -159,2 | -65 | -124,6 | -9,9 | |
| Verlust- |
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| 44,39 % | 18,13 % | 34,75 % | 2,76 % | |
| Vergleich: Quote Allg. Finanz- |
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| 43,60 % | 19,20 % | 32,60 % | 4,80 % |
Tabelle: Daten HMdF, Tabelle: Hessischer Städtetag
Der Finanzminister will zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden einen ihrer Quote an den Allgemeinen Finanzzuweisungen entsprechenden Anteil zu Gunsten der kreisfreien Städte und Landkreise umschichten. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollen diesen Anteil im Wege einer finanzkraftbezogenen Umlage, wohl ähnlich der Kreisumlage, erbringen.
Mit den Mitteln aus dieser Umlage will das Finanzministerium die Schlüsselmasse von Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechend der Quote im Finanzausgleichsgesetz erhöhen:
Tabelle 2:
| Grunderwerbsteuer-Aufkommen | Land Hessen/Drittel | Städte/Drittel | Städte Quote |
| Ergebnis 2005 | 136.657.796 | 50.634.877 | 37,05% |
| Ergebnis 2006 | 205.201.657 | 97.871.706 | 47,70% |
| Ergebnis 2007 | 246.786.901 | 133.957.260 | 54,28% |
| Ergebnis 2008 | 164.579.566 | 67.634.086 | 41,10% |
| Ergebnis 2009 | 137.926.450 | 54.082.733 | 39,21% |
| Durchschnitt | 178.230.474 | 80.053.459 | 44,92% |
| Erwartung 2011 | 160.000.000 |
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Daten: HMdF und Mitgliedstädte, Tabelle: Hessischer Städtetag
Zu 2: Entzug innerhalb des KFA
Für das Jahr 2011 ist mit einem Entzug unmittelbar aus der Finanzausgleichsmasse i.H.v. rund 200 Mio. Euro zu rechnen (genau 198,7 Mio. Euro, siehe oben Tabelle 1 – „Schmälerung der Verbundmasse im KFA“).
Die Landesregierung will innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs
- die Ersatzleistungen des Bundes für die Kraftfahrzeugsteuer und
- die Gewerbesteuerumlage
nicht mehr der Verbundmasse zuführen.
Da gleichzeitig die kreisangehörigen Kommunen zur Refinanzierung eines Anteils der Verluste der Landkreise und kreisfreien Städte an dem Wegfall der Gewerbesteuerumlage herangezogen werden, ergibt sich daraus ein massiver Rückgang der Schlüsselzuweisungen vor allem der kreisangehörigen Kommunen.
In der nachstehenden Grafik 1 ist zudem berücksichtigt, dass die kreisangehörigen Kommunen noch die Kompensationsumlage zahlen müssen. Sie ist von den Schlüsselzuweisungen abgezogen.
Berücksichtigt man diese Kompensationsumlage, so folgt daraus für die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen im Rechnungsjahr 2011 in der Beobachtung seit dem Jahr 1997 ein historischer Tiefstand (507.536 TEuro):
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Die massiv negativen Wirkungen des Entzugs im Mehrjahresvergleich bestätigen sich, wenn man den Blick auf die Entwicklung von Grunderwerbsteueraufkommen und Finanzausgleichsmasse im Mehrjahresvergleich wirft (Grafik 2).
Schon Ende der neunziger Jahre stellte das Land seinen Kommunen mehr Finanzmittel über den Kommunalen Finanzausgleich und Grunderwerbsteueraufkommen zur Verfügung als für das Jahr 2011 geplant. Nur in den Finanzkrisenjahren Mitte des letzten Jahrzehnts (Jahre 2004 und 2005) lagen die Finanzmittel noch einmal kurzzeitig unter dem für das Jahr 2011 ins Auge gefassten Betrag.
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Dieser Mehrjahresvergleich gelingt nur, wenn man die Umlagen, welche die Kommunen selbst in die Finanzausgleichsmasse einbringen, nicht berücksichtigt. Speziell die seit 2010 bestehende Zinsdienstumlage zum Ausgleich der Zinslasten aus den Konjunkturprogrammen und die ab 2011 hinzutretende „Kompensationsumlage“ der kreisangehörigen Kommunen würden den Mehrjahresvergleich undeutlich werden lassen. Die Kompensationsumlage müssen die kreisangehörigen Gemeinden bekanntlich erbringen, um einen Teil jener Verluste der Landkreise und kreisfreien Städte zu kompensieren, den diese wegen Wegfalls des Gewerbesteueraufkommens erleiden.
In der vorstehenden Grafik sind daher nur die Steuerverbundmasse sowie die aus Mitteln des Landes hinzutretenden „Verstärkungsmittel“ zuzüglich der Zuweisungen für die S-Bahn Rhein-Main berücksichtigt. Die seit 1997 zu zahlenden Umlagen Krankenhausumlage und Altlastenfinanzierungsumlage, die noch 1997 bestehende Sonderabfallumlage sowie die beiden neuen Umlagen Zinsdienstumlage und Kompensationsumlage sind, da aus kommunalen Mitteln finanziert, herausgerechnet.
Termine
20.08.26 | 13:00
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Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
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26.08.26 | 09:30
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27.08.26 | 10:00
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02.09.26 | 10:00
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03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg