Offene Fragen der Grundsteuerreform bis Ostern klären
Bild: Stadt Frankfurt am Main
“Wir fordern, dass die noch offenen Fragen der Grundsteuerreform bis Ostern geklärt werden“. Mit dieser Position weist der Präsident des Hessischen Städtetages, Frankfurts Bürgermeister Uwe Becker, darauf hin, dass der Bundesfinanzminister und die Finanzminister/innen der Länder zwar ein Eckpunktepapier verabschiedet haben, die Grundsteuerreform damit aber noch lange nicht in trockenen Tüchern ist.
Präsident Becker dazu: “Für die Städte und Gemeinden hat die Grundsteuer eine überragende Bedeutung. Ohne diese stabilen Steuereinnahmen – bundesweit 14 Milliarden Euro, hessenweit 1,1 Milliarden Euro – sind die Kommunen in Hessen nicht in der Lage, ihre Leistungen für Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten.“
Präsident Becker erinnert daran, dass seit der Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 10. April 2018 fast ein Jahr vergangen ist. Tritt das Gesetz nicht zum Jahresende in Kraft, gibt es in Deutschland nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundsteuer mehr.
Aus Perspektive des Hessischen Städtetages ist es positiv, dass der Bund die Grundsteuer C, die so genannte Baulandsteuer, einführen will. “Gerade in den großen Städten erleben wir derzeit einen erheblichen Wohnungsmangel. Eine Besteuerung von brachliegendem Bauland kann entscheidend dazu beitragen, der Spekulation mit Bauland zu begegnen und brachliegende Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren“, so Becker abschließend.
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