Präsidium des Hessischen Städtetages am 30.11.2010 in Wetzlar
Am 30.11.2010 tagt das Präsidium des Hessischen Städtetages in Wetzlar und wird zu insgesamt elf Tagesordnungspunkten entscheiden.
In der Sitzung wird das Führungsgremium unter anderem die Position des Verbandes zu dem vom Land angekündigten Entschuldungsfonds beraten. Die hessischen Kommunen sind auf jede finanzielle Hilfe angewiesen.
Ein weiteres wichtiges Thema wird die Änderung des Hessischen Schulgesetzes sein. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Mit diesem setzt das Land unter anderem neue Vorgaben für die sog. Inklusive Beschulung. Für die kommunalen Schulträger sind damit Investitionskosten verbunden, für die das Land Hessen nach Art. 137 Abs. 6 HV (Konnexität) ebenfalls die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen muss.
Weiterer aktueller Tagesordnungspunkt ist die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Hessen. Hier wird das Präsidium des Hessischen Städtetages über den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder beraten. Dieser Entwurf regelt den finanziellen Ausgleich für die mit dem Ausbau der Kinderbetreuung verbundenen Kosten der Kommunen. Daneben wird es auch um das Kinderförderungsgesetz gehen. Der Hessische Städtetag ist aufgerufen, bis zum Frühjahr 2011 seine Vorstellungen zum geplanten Kinderförderungsgesetz darzulegen.
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