Rechtsgrundlage für Fehlbelegungsabgabe im Wohnraumförderungsgesetz gefordert
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Im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr des Hessischen Landtages zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen – Landtagsdrucks. 18/5832 – am heutigen Tage hat der Hessische Städtetag eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe im Wohnraumförderungsgesetz gefordert.
Direktor Stephan Gieseler wies auf die Herstellung der sozialen Gerechtigkeit innerhalb dieses Wohnungssegments hin: „In Hessen brauchen wir einen Ausgleich dafür, dass Haushalte, deren Einkommen über den geltenden Einkommensgrenzen liegen, nicht in den Genuss verbilligter Mieten kommen.“
Durch das Instrument der Fehlbelegungsabgabe bestanden seinerzeit landesweit Voraussetzungen, eine Fehlsubventionierung sozial verträglich und im Sinne einer angemessenen Verwendung öffentlicher Mittel damit auszugleichen, dass die betreffenden Haushalte ihren individuellen finanziellen Vorteil durch eine Zahlungsleistung regulieren konnten. Zudem trugen die erzielten Einnahmen entscheidend dazu bei, die kommunalen Anteile der Wohnraumförderung zu finanzieren.
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