Reduzierung der Komplexität des SGB II notwendig
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Es ist notwendig geworden, das SGB II einer umfassenden Revision zu unterziehen. Der Hessische Städtetag hat im Bereich der passiven und aktiven Leistungen und der allgemeinen Vorgaben Veränderungsbedarfe festgestellt und Forderungen und Gesetzesänderungsvorschläge aufgestellt.
Die immer komplexer gewordenen gesetzlichen Vorgaben des SGB II sorgen sowohl auf Seiten der Mitarbeitenden der Jobcenter als auch auf Seiten der Leistungsbezieher für Unverständnis.
An vielen Stellen stehen Arbeitsaufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis. Die Nachvollziehbarkeit der Leistungsgewährung für die Empfänger ist aufgrund der Komplexität vielmals nicht mehr gegeben. Die Folge sind zum einen immer stärker beanspruchte Mitarbeitende und zum anderen unzufriedene Kunden.
Der Hessische Städtetag begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sowohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch der Deutsche Städtetag diese Thematik zukünftig aufgreifen wollen. Die Forderungen zum Bereich passive und aktive Leistungen wurden bereits an das Hessische Sozialministerium als auch an die Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene übermittelt.
Die inhaltlichen Forderungen des Hessischen Städtetages im Einzelnen:
<link fileadmin user_upload downloads passive_leistungen_und_allgemeines.pdf download file>Passive Leistungen und Allgemeines
<link fileadmin user_upload downloads eingliederungsleistungen.pdf download file>Eingliederungsleistungen
Termine
22.10.26 | 10:00
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22.10.26 | 10:00
AG Rechtsamtsleitungen
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22.10.26 | 10:00
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Ausschuss für Schule und Kultur
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29.10.26 | 10:00
AK UVG
Homberg/Efze
30.10.26 | 09:30
AG Nord
Frankenberg (Eder)