Reform der Grundsteuer – Überlegungen bezüglich einer an den Verkehrswert anknüpfenden Besteuerung

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22 März
Der Finanzausschuss des Hessischen Städtetages hat sich mit Überlegungen befasst, die Höhe der Grundsteuer künftig am Verkehrswert des Grundstücks zu messen.

Derzeit werden zwei Modelle der Reform diskutiert. Einige Länder sind der Ansicht, dass sich die Grundsteuer zukünftig am Verkehrswert orientieren sollte. Alternativ zu diesen Vorstellungen vertritt das Land Hessen die Position, die Grundsteuer allein an physikalischen Größen zu orientieren. Die Grundsteuer würde dann z. B. allein an die Grundstücksgröße anknüpfen. In dieser Überlegung wären die Kommunen allein für die Steuererhebung verantwortlich. Die Finanzämter wären nicht mehr beteiligt.

Das Land hat daher mit anderen Ländern ebenfalls eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein an physische Faktoren anknüpfendes Modell erarbeiten wird. Anschließend soll eine länderoffene Gesamtarbeitsgruppe ein Gesamtmodell erarbeiten. Wann mit einem Gesamtergebnis zu rechnen ist, ist derzeit nicht prognostizierbar.

Der Finanzausschuss bittet das Land zu klären, ob die physikalische Größe eine rechtssichere Basis bildet. Sie muss vor Angriffen vor allem jener Grundstückseigentümer sicher sein, die ein verhältnismäßig großes Grundstück/Bauvolumen aufweisen, das aber nur einen geringen Verkehrswert hat.

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