Regierungsentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des SGB II

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09 Dez.
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des SGB II vorgelegt, mit dem die Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von derzeit bundesdurchschnittlich 26 % auf 23,6 % abgesenkt werden soll. Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte sich entschieden gegen diese Absenkung ausgesprochen.

Die Kommunen erwarten 2010 einen dramatischen Anstieg bei den Unterkunftskosten von 14 auf 16 Mrd. Euro und damit eine Mehrbelastung von zwei Mrd. Euro. Von daher fordern die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene von der neuen Bundesregierung eine Neuregelung der Bundesbeteiligung, die sich an der tatsächlichen Ausgabenentwicklung orientiert und nicht an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.

Der Regierungsentwurf sieht konkret vor, dass im Jahr 2010 die Beteiligungssätze des Bundes im Land Baden-Württemberg 27,5 %, im Land Rheinland-Pfalz 33 % und in den übrigen Ländern 23 % betragen sollen. Im Jahr 2009 hat sich der Bund an den Unterkunftskosten in Baden Württemberg mit 27 %, in Rheinland-Pfalz mit 33 % und in den übrigen Bundesländern mit 23 % beteiligt.

Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte von ihrer Zielrichtung die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzliche Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich sorgen. Dieses Ziel wird durch die Berechnungsformel, die sich an der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und nicht an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten orientiert, verfehlt.

Die Befürchtung der Kommunen, durch steigende Unterkunftskosten bei gleichzeitiger Absenkung der Beteiligungsquote des Bundes massiv finanziell belastet zu werden, wird auch dadurch erhärtet, dass der Bund in der Haushaltsplanung 2010 trotz geringerer Zahlungen an die Kommunen den Ansatz für Unterkunftskosten von 3,7 auf 4 Mrd. Euro erhöht hat. Würde man die tatsächlichen Ausgaben zugrunde legen, müsste die bundesdurchschnittliche Beteiligung an den Unterkunftskosten im Jahr 2009 bereits bei knapp 38 % liegen. Von daher muss die Beteiligungsformel schnellstmöglich verändert werden.

Der Bundesrat hat sich nun der Forderung der kommunalen Spitzenverbände angeschlossen.

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