Reintegration von Strafgefangenen – Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen unterzeichnet

Foto: HStT

25 Nov.
Der Hessische Städtetag hat die landesweite Vereinbarung über die Integration von Strafgefangenen in Hessen unterzeichnet. Damit soll eine optimale vernetzte Zusammenarbeit aller von der Entlassung von Gefangenen möglicherweise betroffener Stellen bereits vor dem Haftentlassungstermin ermöglicht werden, um eine Reintegration der Entlassenen deutlich zu verbessern.

Ein regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch aller Beteiligten ist ebenfalls vorgesehen.

Die <link fileadmin user_upload downloads integrvereinbstrafgef.pdf download file>Vereinbarung beinhaltet die notwendigen Rahmenbedingungen für eine geordnete Integration von Strafgefangenen in die Gesellschaft, klärt Ansprechpartner und Voraussetzungen zur Aufnahme entsprechender Sozialleistungen und sieht einen Leitfaden zur Umsetzung der Vereinbarung vor.

Unterzeichnet ist die Vereinbarung von dem Land Hessen, vertreten durch den Justiz- und den Sozialminister, den kommunalen Spitzenverbänden Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit, dem Landwohlfahrtsverband Hessen sowie dem Landeszusammenschluss der Straffälligenhilfe in Hessen.

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