Schuldenbremse nur mit Absicherung der kommunalen Finanzausstattung in die Verfassung
Foto: HStT
Kommt die Schuldenbremse in die Hessische Verfassung, wollen die drei hessischen kommunalen Spitzenverbände eine Klarstellung. Die Schuldenbremse des Landes darf nicht zur finanziellen Belastung der hessischen Kommunen führen.
Daher haben die Spitzenverbände einen gemeinsamen Brief an den neuen Finanzminister Dr. Schäfer versandt. Ziel ist, in den die Verfassung ändernden Text einen Zusatz aufzunehmen. Mit diesem Zusatz soll verfassungsrechtlich klar sein, dass die kommunale Finanzausstattungsgarantie (Art. 137 Abs. 5 Hessische Verfassung) unberührt bleibt, auch wenn die „Schuldenbremse“ Verfassungsrang genießen wird.
Das Schreiben der drei kommunalen Spitzenverbände finden Sie <link fileadmin user_upload downloads download file>hier<link fileadmin user_upload downloads download file>.
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Oberursel
26.08.26 | 09:30
AG Mitte
Lauterbach
27.08.26 | 10:00
AG Kämmereien
Videokonferenz
02.09.26 | 10:00
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Langen
03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg