Schuldenbremse nur mit Absicherung der kommunalen Finanzausstattung in die Verfassung

Foto: HStT

03 Sept.
Kommt die Schuldenbremse in die Hessische Verfassung, wollen die drei hessischen kommunalen Spitzenverbände eine Klarstellung. Die Schuldenbremse des Landes darf nicht zur finanziellen Belastung der hessischen Kommunen führen.

Daher haben die Spitzenverbände einen gemeinsamen Brief an den neuen Finanzminister Dr. Schäfer versandt. Ziel ist, in den die Verfassung ändernden Text einen Zusatz aufzunehmen. Mit diesem Zusatz soll verfassungsrechtlich klar sein, dass die kommunale Finanzausstattungsgarantie (Art. 137 Abs. 5 Hessische Verfassung) unberührt bleibt, auch wenn die „Schuldenbremse“ Verfassungsrang genießen wird.

Das Schreiben der drei kommunalen Spitzenverbände finden Sie <link fileadmin user_upload downloads download file>hier<link fileadmin user_upload downloads download file>.

Termine

20 Aug

20.08.26 | 13:00

AK Umwelt und Mobilität

Videokonferenz

25 Aug

25.08.26 | 10:00

AG kommunale Wirtschaftsförderung

Oberursel

26 Aug

26.08.26 | 09:30

AG Mitte

Lauterbach

27 Aug

27.08.26 | 10:00

AG Kämmereien

Videokonferenz

02 Sep

02.09.26 | 10:00

AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen

Langen

03 Sep

03.09.26 | 10:00

Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft

Videokonferenz

04 Sep

04.09.26 | 11:00

Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII

Wiesbaden, HdKS, Foyer

07 Sep

07.09.26 | 11:00

UAG Spielapparatesteuer

Videokonferenz

08 Sep

08.09.26 | 10:00

AK Beteiligungssteuerung

Neu-Isenburg

Alle Termine