Staatenbericht zur Istanbul-Konvention
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Am 1. Februar 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die sog. Istanbul-Konvention, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention enthält die Verpflichtung, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird.
In diesem Sinne sehen die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention umfassende Verpflichtungen vor. Ob diese eingehalten werden, überprüft eine unabhängige Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. GREVIO-Expertengruppe (Group of experts on action against violence against Women and Domestic Violence).
Am 1. September 2020 hat die Bundesrepublik Deutschland den ersten Staatenbericht zur Umsetzung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ beim Europarat eingereicht. Der Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Bundes- und Landesressorts erstellt. Er spiegelt die Maßnahmen und die Gesetzgebung zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf Bundes- und Landesebene wider.
Der Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland kann über den Link <link https: www.bmfsfj.de blob external-link-new-window external link in new>www.bmfsfj.de/blob/160138/6ba3694cae22e5c9af6645f7d743d585/grevio-staatenbericht-2020-data.pdf eingesehen werden.
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