Städte begrüßen Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe, benötigen aber Zeit zur Umsetzung

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24 Juni
Die Städte begrüßen die Absicht des Landes, die Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung wieder einzuführen.

Dies haben die Städte heute im Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages in Hochheim am Main beschlossen.

Durch die Fehlbelegungsabgabe erhalten die Gemeinden zusätzliche finanzielle Mittel zur Förderung von Sozialmietwohnungen. Dies erweitert den Handlungsspielraum insbesondere der Städte in den Zuzugsräumen Hessens. Es können zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden, die auch den wohnberechtigten Haushalten zur Verfügung stehen, die bislang nicht zum Zuge gekommen sind.

Sozialwohnungen dürfen nur von Menschen bezogen werden, die aufgrund ihres geringen Einkommens dazu berechtigt sind, weil sie keine übliche Marktmiete zahlen können. Verbessern sich im Laufe der Zeit die Einkommensverhältnisse, sind Mieter nicht zum Auszug verpflichtet, obwohl  ihnen die Sozialwohnung eigentlich nicht mehr zusteht. Durch die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe wird dieser Missstand ausgeglichen.

Die Städte sprechen sich auch für einen Systemwechsel bei der Berechnung der Fehlbelegungsabgabe aus. Die Höhe der jeweils zu zahlenden Fehlbelegungsabgabe soll sich danach errechnen, um wieviel Prozent die gültigen Einkommensgrenzen überschritten werden.

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages unterstützt auch die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit, damit eine landesweite Erhebung erreicht wird. Die eingenommenen Mittel aus den Sozialwohnungen fließen auf jeden Fall an die Gemeinde zurück, in der sich die Sozialwohnung befindet und können von dieser zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus reinvestiert werden. Zahlreiche Städte haben dem Hessischen Städtetag bereits ihre Bereitschaft zur Aufgabenübernahme auch in interkommunaler Zusammenarbeit signalisiert.

Allerdings benötigt die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe einen erheblichen Vorbereitungszeitraum. Da alleine die Stadt Frankfurt am Main 30.000 Haushalte zu erheben hat, erachten die Städte aber eine Einführung der Abgabe erst ab dem 1. Juli 2016 für sinnvoll. Erst wenn das Land das Gesetz und die notwendige Höchstbetragsverordnung beschlossen hat, können die Gemeinden die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zur Durchführung des Gesetzes abschließen.

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