Städte fordern Anhebung der Bindungsdauer von Sozialwohnungen auf 30 Jahre

Bild: Claudio Divizia, Fotolia

06 Juni
Die Städte haben sich im Rahmen der 115. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages mit dem Entwurf der Mietwohnraumförderrichtlinie befasst. Sie erwarten, dass durch den Zuschussanteil der Landesförderung tatsächlich genügend Anreize für sozialen Wohnungsbau gesetzt werden.

Die Städte in Hessen begrüßen grundsätzlich die Weiterentwicklung der Förderrichtlinien als Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die soziale Wohnraumförderung. Sie halten insbesondere die geplante Einführung einer Sonderförderung für ressourcenschonende, effizientere und ausgewogenere Gebäude für zukunftsweisend und befürworten diese.

Nach einer intensiven Evaluationsphase und auch als Ergebnis der Bündnisses Allianz für Wohnraum hat das Land einen Entwurf einer Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung vorgelegt. Die Städte sehen vielfach ihre praktischen Hinweise berücksichtigt, haben aber eine ganze Reihe an Änderungsvorschlägen.

Die Städte halten zum Beispiel eine Zweckbindung von 25 Jahren nach wie vor für zu kurz bemessen. Der hohe Bedarf an preisgünstigen Wohnungen im gesamten Ballungsraum erfordert aus ihrer Sicht eine weitere Anhebung der Bindungsdauer auf mindestens 30 Jahre. Zudem raten sie dringend dazu, die Zuschläge für barrierefreie Wohnungen zu erhalten. Es muss genügend Anreize geben, ausreichend und bedarfsgerecht Wohnungen für Menschen mit Behinderungen zu bauen.

Auch das Festhalten an der Verkürzung der Nachwirkungsfrist von ursprünglich zehn auf fünf Jahre sehen die Städte kritisch. Diese Regelung führte vermehrt zur vorzeitigen Tilgung von Darlehen. Ein Anreiz zur vorzeitigen Rückzahlung sollte vermieden werden. Weitere Gespräche mit dem Land sind im Rahmen der 100. Sitzung des AK Wohnungsbauförderung des Hessischen Städtetages geplant.

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