Städte fordern Erhalt der Fehlbelegungsabgabe

OB Gerhard Möller aus Fulda (li.), OB Stefan Gieltowski, Gießen, und OB Bertram HIlgen aus Kassel OB Dietlind Grabe-Bolz, Gießen, BM Alexander Heppe, Eschwege, und BM Martin Richard, Limburg a. d. Lahn (v. l.) Stadträtin Rita Thies, Wiesbaden, mit BM Horst Burghardt, Friedrichsdorf, und OB Michael Korwisi, Bad Homburg v. d. H. (v. l.)

24 Juni
Einstimmig hat das Präsidium des Hessischen Städtetages in seiner 172. Sitzung in Wiesbaden Staatsminister Posch aufgefordert, endlich die Zukunft der Fehlbelegungsabgabe zu beschließen.

Nach dem Hessischen Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG) in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) ist von den Inhabern der darin bezeichneten Wohnungen eine Ausgleichszahlung zu erheben, wenn ihr Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze überschreitet, denn es soll nur derjenige gefördert werden, der der Hilfe seiner Mitbürger wirklich bedarf. Das HessAFWoG vom 5.6.1996 tritt mit Ablauf des 30.6.2011 außer Kraft.

Die Städte brauchen jetzt endlich Planungssicherheit für ihre personellen Ressourcen und planerischen Entscheidungen, denn sie können bei einem Wegfall der Abgabe die Zins- und Tilgungsrückflüsse nicht mehr zweckgebunden für den Bau weiterer öffentlich geförderter Mietwohnungen bzw. den Kauf von Belegrechten verwenden.

Vor dem Hintergrund in großem Maße auslaufender Bindungen und einem nach wie vor vorhandenen Defizit an preisgünstigem Wohnraum auch für Personenkreise nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung ist die Wohnungsbauförderung ein ungebrochen wichtiges Thema.

 

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