Städte fordern Weitergabe der Integrationspauschale des Bundes

Präsident Patrick Burghardt - Foto: Rüsselsheim am Main

24 Nov.
"Wir brauchen endlich eine Verständigung zwischen Land und Kommunen, was im Bereich Integration in den nächsten zehn Jahren in Hessen ablaufen soll", sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Patrick Burghardt aus Rüsselsheim am Main, nach der Sitzung des Spitzengremiums in Wiesbaden. "Der Bund hat für Hessen u.a. 432 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2018 für die Integrationsarbeit der Kommunen zur Verfügung gestellt. Wir müssen miteinander abstimmen, was damit passieren soll und auf welchem Weg die Städte und Gemeinden das Geld erhalten."

Der Bund sieht eine Mitfinanzierung vor, und das Land hat einen Aktionsplan Flüchtlinge vorgelegt, der ebenfalls mit finanziellen Mitteln hinterlegt ist. Die Städte aber finanzieren nach wie vor den überwiegenden Teil, insbesondere der Investitionskosten, selbst. Hier bedarf es eines längst überfälligen Gesprächs mit den beiden Staatsministern für Soziales und Integration sowie für Finanzen. "Es ist wichtig, dass das vom Bund bereitgestellte Geld (3 x 144 Mio. Euro und 2 x 37 Mio. Euro für Hessen) in den Regelsystemen zum Einsatz kommt, so wie es der Asylkonvent auch empfohlen hat. Für die für Wohnbau zweckgebundenen Mittel soll dies ab 2017 gelten. Das begrüßen die Städte. Wir wollen hingegen nicht, dass das Land Hessen, seine eigenen finanziellen Aufwendungen mit den Bundesmitteln kompensiert", so Burghardt. "Bund, Land und Kommunen müssen partnerschaftlich die anstehenden Aufgaben abstimmen. Das Land muss deswegen auch eigene originäre Landesmittel zur Verfügung stellen."

Eine Absage erteilen die Mitglieder des Präsidiums dem Ansinnen des Landes, das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld für die Aufnahme und Unterbringung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) zu verwenden. "Das Land hat selbst immer betont, dass die Aufgaben nach dem LAG nicht die Integrationsarbeit erfassen", so Präsident Burghardt. "Zudem hat man diesen Aufgabenbereich auch aus den Bedarfsrechnungen des Kommunalen Finanzausgleichs immer außen vorgelassen. Irgendwo müssen die Ausgaben der Kommunen aber kompensiert werden. Nur in und mit den Städten und Gemeinden ist eine nachhaltige und erfolgreiche Integrationsarbeit möglich."

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