Städtetag will Verkaufsverbot zu nächtlicher Uhrzeit für Alkohol

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04 März
Das neue Schulgesetz, das veränderte Gaststättenrecht und die Ladenöffnungszeiten beschäftigten unter anderem Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages am 3. März in Fulda. Die Spitzengremien des Verbandes fordern den Gesetzgeber auf: Kein Alkoholverkauf mehr zu nächtlicher Stunde nach 22.00 Uhr, vor allem um Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen einzuschränken.

"Zum Schutz Jugendlicher vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren darf es in den Nachtstunden nicht länger erlaubt sein, uneingeschränkt Alkohol zu erwerben", so der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Stefan Gieltowski aus Rüsselsheim. Dies ist u. a. ein Ergebnis der Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages heute in Fulda.

Zwar solle nach dem Entwurf des Sozialministeriums zum Ladenöffnungsgesetz der Begriff "Reisebedarf" so konkretisiert werden, dass beispielsweise Lebens- und Genussmittel nur "in kleinen Mengen" verkauft werden dürfen. Tankstellen dürften aber weiterhin rund um die Uhr hochprozentige Spirituosen abgeben. Gieltowski verweist auf die seit 2010 in Baden-Württemberg geltende Rechtslage, nach der den Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes generell der Alkoholverkauf von 22.00 bis 5.00 Uhr verboten ist. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz läuft zum 31.12.2011 aus.

Die meisten Städte in Hessen haben kommunale Kriminalpräventionsräte. Ein wichtiges Themenfeld dort ist der steigende Alkoholmissbrauch, der nicht nur bei Kindern und Jugendlichen festzustellen ist. Polizeibehörden und Bürger tragen vermehrt den Wunsch an die Kommunen heran, durch flankierende ordnungsrechtliche Maßnahmen den Alkoholkonsum an kritischen Orten einzudämmen.

Eine gesetzliche Grundlage im Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) für sog. Alkoholverbotszonen hatte der Hessische Städtetag in der Anhörung zum HSOG im September 2009 ohne Erfolg vorgeschlagen. Derzeit behelfen sich die Kommunen mit zeitlich und räumlich begrenzten Allgemeinverfügungen, um Alkoholkonsum auf  öffentlichen Plätzen zu verbieten.

Weitere Themen in der Sitzung waren das Hessische Schulgesetz und das Gaststättengesetz. "Es ist der falsche Weg, gegenüber dem bisherigen Gaststättenrecht des Bundes die Erlaubnispflicht, die sog. 'Gaststättenkonzession', für Gastwirte entfallen zu lassen und durch ein Anzeige- und Überwachungsverfahren abzulösen", so der Gastgeber und Erste Vizepräsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Gerhard Möller aus Fulda. Den mit der Überwachung betrauten Städten werde so präventives Handeln durch Auflagen z. B. im Immissionsschutz für Anwohner oder Verbraucher-, Bau- und Brandschutz zugunsten der Gäste und Anwohner oder auch Rechtssicherheit für den Gewerbetreibenden aus der Hand genommen. Dementsprechend lehnt der Hessische Städtetag den Paradigmenwechsel im Entwurf des Hessischen Wirtschaftsministeriums für ein neues Gaststättengesetz ab.

Zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes bedauert der Hessische Städtetag, dass bei der Weiterentwicklung des Bildungswesens keine staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft der Bildungspartner auf Augenhöhe erfolgt. Obwohl mit dem Schulgesetz Veränderungsprozesse eingeleitet und die Städte in erheblichem Maße in ihrer Funktion als kommunaler Schul-, Jugend- und Sozialhilfeträger oder als Standortgemeinden betroffen sind, fehlt im Gesetzentwurf die Anerkennung der aktiven Mitgestaltungsrolle der kommunalen Bildungsträger. Präsident Stefan Gieltowski fordert für die kommunalen Schulträger erweiterte Mitgestaltungsrechte, z. B. bei der Auswahl der Schulleitungen, der Umwandlung in eine selbstständige Schule, beim  gemeinsamen kommunal-staatlichen Budget, bei Schulprogrammen oder der Ganztagsschul­entwicklung.

Der Selbstständigkeit von Schulen steht der Hessische Städtetag grundsätzlich positiv gegenüber. Er hat aber immer darauf Wert gelegt, dass daraus keine Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen abgeleitet werden könne. Selbstständigkeit von Schulen dürfe nicht dazu führen, dass die Kommunen bei Budget-Engpässen zu Ausfallbürgen vor Ort für staatliche Schulaufgaben werden. Auch die zusätzlichen Investitionskosten für die im Gesetzentwurf vorgesehene inklusive Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder in Regelschulen hat das Land Hessen nach dem Konnexitätsprinzip ("Wer bestellt, bezahlt") auszugleichen.

 

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