Tarifeinigung für die Beschäftigten des Landes Hessen

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30 März
Am 27. März 2026 wurde in der 3. Verhandlungsrunde eine Tarifeinigung für die Beschäftigten des Landes Hessen erzielt. Eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger ist beabsichtigt.

Die Gewerkschaften und das Land Hessen haben sich auf einen Tarifvertrag mit einer Dauer von 25 Monaten geeinigt. Dieser sieht zwei Gehaltssteigerungen vor: Die erste Erhöhung ist für den 1. Juli 2026 in Höhe von 3 Prozent (mindestens 100 Euro) vorgesehen und die zweite Erhöhung erfolgt am 1. Oktober 2027 in Höhe von 2,8 Prozent. 

Es ist beabsichtigt, den Abschluss zeitgleich und systemgerecht auch auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Zuständig hierfür ist der Gesetzgeber, also der Hessische Landtag.  Dabei sei es, so Innenminister Roman Poseck, das Ziel, bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten auch die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Besoldung der Beamten zu berücksichtigen.

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