Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Bild: Alexander Limbach, shutterstock.com

27 Okt.
Die Verhandlungspartner haben in der dritten Verhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein Ergebnis erzielt.

In der dritten Tarifverhandlungsrunde haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Bund sowie die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion ein Ergebnis erzielt. Unter anderem wurde vereinbart:
 
Zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens jedoch um 50 Euro, erhöht. Ab dem 1. April 2022 steigen sie um weitere 1,8 Prozent. Alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung. Beschäftigte in den Krankenhäuser und der Pflege profitieren hiervon überdurchschnittlich.
 
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Die ersten sieben Monate sind als Leermonate vereinbart.
 
Der Tarifabschluss wird die Kommunen mit einem Finanzvolumen von 4,9 Milliarden Euro über die gesamte Laufzeit belasten.

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