Überörtliche Prüfung soll sich mit Wasserpreisen beschäftigen

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29 März
Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetags haben sich im Rahmen ihrer Sitzung am 24. März 2010 in Offenbach am Main mit den Kartellverfahren des Landes zur Prüfung der Wasserpreise befasst.

Die kommunalen Versorgungsunternehmen, denen eine Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde droht, sehen ihre Existenz gefährdet, würden sie zu den vom Land vorgegeben Konditionen die Wasserversorgung weiter betreiben. Eine Verteidigung gegen die Vorgaben, eine Preissenkung vorzunehmen, ist bereits aufgrund der Beweislast, die das Unternehmen trifft, kaum möglich.

In seinem Beschluss vom 2. Februar 2010 hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeiten zur Rechtfertigung der Preise stark eingeschränkt. Exemplarisch sei auf die Aussage des Gerichts hingewiesen, wonach das betroffene Unternehmen den Einwand der mangelnden Kostendeckung nur dann erheben kann, wenn es sämtliche Rationalisierungsreserven ausgeschöpft hat.

Wasserversorgung künftig öffentlich-rechtlich organisieren

Die Reaktion vieler Städte wird folgerichtig darin liegen, die Wasserversorgung in die öffentliche Organisationsform zu überführen und anstelle von Preisen künftig Gebühren und Beiträge zu erheben. Zu diesem Schritt sind die Kommunen gezwungen, wenn sie die Wasserversorgung auch künftig sicherstellen wollen.

Städtetag unterstützt Initiative zur Einbindung der Überörtlichen Prüfung

Um die Umwandlung in die öffentlich-rechtliche Organisationsform möglichst transparent und nachvollziehbar zu machen, hat eine betroffene Stadt angeregt, dass der Hessische Rechnungshof – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften – in einer Sonderprüfung zu Fragen der Gebührenerhebung Stellung nimmt. Der Hessische Städtetag unterstützt diese Initiative zur Einbindung der Überörtlichen Prüfung. Das haben Präsidium und Hauptausschuss in ihrer Sitzung erklärt.

Hessischer Städtetag fordert vom Land, keine weiteren Preissenkungsverfügungen zu erlassen

Damit die betroffenen Städte überhaupt die Möglichkeit haben, bei ihren Umstrukturierungsprozessen das Ergebnis der erbetenen Sonderprüfung zu beachten, dürfen sie nicht durch weitere Preissenkungsverfügungen der Landeskartellbehörde  vorschnell in die öffentlich-rechtliche Organisationsform gezwungen werden. Der Hessische Städtetag fordert daher die Landeskartellbehörde auf, vorerst keine weiteren Verfügungen gegen hessische Wasserversorgungsunternehmen zu erlassen.

Die Beschlüsse von Präsidium und Hauptausschuss vom 24.3.2010 lauten:

  1. Der Hessische Städtetag wird gegenüber dem Hessischen Wirtschaftsministerium und dem Hessischen Finanzministerium ankündigen, dass die Städte aufgrund der Vorgaben der Landeskartellbehörde gezwungen sind, die Wasserversorgung öffentlich-rechtlich zu gestalten.
  2. Präsidium und Hauptausschuss unterstützen die Initiative zur Einbindung der Überörtlichen Prüfung und wünschen einen Bericht, der aufzeigt, welche Kriterien bei der Gebührenfestsetzung gemäß Kommunalabgabengesetz für den Bereich des Trinkwassers in besonderer Weise zu beachten sind, welche Organisationsform im Bereich der öffentlich-rechtlichen Darbietung von Trinkwasser für Bürgerschaft und Kommune die günstigste Gestaltungsvariante ist, und welche Vorgaben die Kommunen unter Berücksichtigung eines Haushaltssicherungskonzepts bei der Gestaltung ihrer Wasserversorgung zu beachten haben.
  3. Die Landeskartellbehörde wird aufgefordert, bis zur Klärung der aufgeworfenen Fragen keine weiteren Verfügungen gegen hessische Wasserversorgungs­unternehmen zu erlassen.


Die Geschäftsstelle hat die Beschlüsse sowohl dem Hessischen Innenministerium als auch dem Hessischen Wirtschaftsministerium mit der Bitte um Berücksichtigung übersandt.

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