Umsatzsteuer bei Interkommunaler Zusammenarbeit
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Rechnet sich interkommunale Zusammenarbeit? Die Antwort auf diese Frage hängt unter anderen davon ab, ob auf die in interkommunaler Zusammenarbeit erbrachte Leistung Umsatzsteuer anfällt oder nicht. Dieser Frage gehen wir in einer Informationsveranstaltung am 20.1.2016 nach und beleuchten, wie sich die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes auf bestehende und geplante Kooperationen auswirkt.
Am 20.1.2016 laden der Hessische Städtetag und Ernst & Young zu einer Informationsveranstaltung zur Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand ein.
Hintergrund
Seit dem 1.1.2016 gilt der neue § 2 b UStG und regelt die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu. Dies war notwendig geworden als der Bundesfinanzhof die seit langen Jahren bewährte Praxis, die gegenseitige Hilfe der Kommunen als umsatzsteuerfreie Beistandsleistung zu betrachten, im Jahr 2011 in Frage stellte. In einem Urteil befand der Bundesfinanzhof, dass auch die interkommunale Zusammenarbeit durchaus der Umsatzsteuerpflicht unterfallen kann. Dieses Urteil führte zu großer Unsicherheit unter den Kommunen – viele Städte und Gemeinden stoppten die Planungen für weitere Kooperationen oder nahmen keine neuen Mitglieder auf. Daher musste der Bundesgesetzgeber handeln. Nach langer und intensiver Diskussion entschloss sich der Deutsche Bundestag zu einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Das Ergebnis ist der neue § 2b des Umsatzsteuergesetzes.
Ziel der Veranstaltung
Ziel der Veranstaltung ist es, den Kommunen in Hessen die Neuregelung zu erläutern. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Frage, welche Entscheidungen kurzfristig zu treffen sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten den Kommunen jetzt offen stehen.
Organisatorisches
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Einladung (<link fileadmin user_upload downloads flyer-ernst-young.pdf download file>hier Flyer-Download).
Zeitpunkt: 20.1.2016 von 15:30 bis 18:00 Uhr
Ort: Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5 (Plaza, Auditorium), 65760 Eschborn
Kosten: Die Teilnahmegebühr beträgt 30 € netto pro Person
Anmeldung: bis 13.1.2016 unter Tel.: 06196 996 26212 bzw.
E-Mail: <link mail window for sending>sani.hess@de.ey.com
Parkplätze: stehen zur Verfügung
Termine
20.08.26 | 13:00
AK Umwelt und Mobilität
Videokonferenz
25.08.26 | 10:00
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Oberursel
26.08.26 | 09:30
AG Mitte
Lauterbach
27.08.26 | 10:00
AG Kämmereien
Videokonferenz
02.09.26 | 10:00
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Langen
03.09.26 | 10:00
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Videokonferenz
04.09.26 | 11:00
Hessische Jugendhilfekommission SGB VIII
Wiesbaden, HdKS, Foyer
07.09.26 | 11:00
UAG Spielapparatesteuer
Videokonferenz
08.09.26 | 10:00
AK Beteiligungssteuerung
Neu-Isenburg