Veranlassungskonnexität auf Bundesebene umsetzen

23 Juni
Die Städte im Hessischen Städtetag fordern vom Bund, dass durch die Sozialreformen keine weiteren personellen und finanziellen Belastungen für die Städte entstehen.

„Der Bund muss jetzt zeigen, dass er reformfähig ist und dabei die Interessen der Kommunen berücksichtigt“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende nach der Präsidiumssitzung des Verbandes heute in Hanau. „Für die Kommunen wären weitere Belastungen durch die geplanten Sozialreformen nicht akzeptabel. Es liegen genügend Reformvorschläge und Empfehlungen auf dem Tisch, die als Diskussions- und Handlungsgrundlage geeignet sind, bislang aber den Erwartungen der Städte, Kreise und Gemeinden nicht genügen. Dies gilt in gleicher Weise für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege, die Kinder- und Jugendhilfe, die Krankenhäuser, die Rente sowie die Neugestaltung der Grundsicherung. Dabei geht es nicht um Leistungskürzung, sondern um Transparenz, Entbürokratisierung, Abbau von Schnittstellen und Zuständigkeiten, vernünftige Planungsverfahren sowie Digitalisierung in geeigneter Weise. Und vor allem geht es darum, dass die bundesgesetzlich veranlassten Aufwendungen im vollem Umfang erstattet werden. Die ‚Veranlassungkonnexität‘ ist uns im Koalitionsvertrag für den Bund in Aussicht gestellt worden – jetzt muss sie auch umgesetzt werden.“ 

Der Bund diskutiert derzeit mehrere Gesetzesvorhaben. Am 1. Juli 2026 will sich die Koalition im sogenannten Koalitionsausschuss auf die wesentlichen Linien und Inhalte verständigen. Der Hessische Städtetag hatte den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe abgelehnt, da es Aufgaben- und Standardausweitungen, Leistungserweiterungen, unklare Zuständigkeiten und eine weiter zunehmende Bürokratisierung vorsah, ohne die damit einhergehenden Kosten auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. 

„Auch für die Umsetzung der Sozialstaatskommission haben wir gemeinsam mit dem Bayerischen Städtetag wertvolle Praxishinweise geliefert“, sagt Präsident Mende. „Der Bund ist jetzt am Zug, auf der Grundlage dieser Hinweise vernünftige und praxistaugliche Regelungen zu beschließen, die auch die Kosten für die ausführenden Stellen in den Blick nimmt. Wir wollen nicht wieder jahrelange Auseinandersetzungen um das Geld haben. Uns reichen auch keine guten Ratschläge aus dem Bundestag, wie man Kosten sparen kann. Die gesetzlichen Regelungen müssen klar formuliert sein und einen auskömmlichen Kostenausgleich vorsehen.“ 

Auch die Krankenhausreform macht dem Kommunalen Spitzenverband weiter Sorgen. „Aus Sicht der Städte brauchen die Krankenhäuser endlich mehr Zeit für Patientenversorgung und weniger Zeit für Bürokratie“, so Mende. „Dass die Krankenhäuser gleichzeitig die Krankenhausreform umsetzen sollen, enorme Transformationsleistungen stemmen und zusätzlich finanzielle Belastungen tragen. Das ist in dieser Form schlicht nicht mehr leistbar. Auch in diesem Bereich erwarten die Städte ein planvolleres Vorgehen des Bundes.“ 

Eine große Herausforderung stellen auch die steigenden Kosten in der Pflege dar. Präsident Mende: „Die hohen Investitionskosten sind sowohl für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen als auch in den meisten Fällen wegen der Kostenübernahme durch die Sozialhilfe zur Pflege für die kommunalen Haushalte nicht mehr zu verkraften. Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und in die Pflegekassen eingezahlt haben, müssen sich zudem darauf verlassen können, dass sie im Falle der Pflegebedürftigkeit auch einen menschenwürdigen Pflegeplatz oder entsprechende ambulante Pflegeleistungen erhalten können. Auch dazu hat der Hessische Städtetag in diesem Jahr aktuelle Vorschläge unterbreitet.“

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