Verordnung des Kultusministeriums ermöglicht Kindern ohne Aufenthaltsstatus den Schulbesuch

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05 März
Mit der Änderung der Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vom 9.12.2009 (Amtsblatt Hessisches Kultusministerium Nr. 12/2009 Seite 850) gibt die Hessische Kultusministerin ausländischen Schülerinnen und Schülern, die ihren tatsächlichen Aufenthalt in Hessen haben, eine Berechtigung zum Schulbesuch.

Nach der früheren Rechtslage konnten ausländische Kinder nur beschult werden, wenn eine ausländerrechtliche Duldung des Aufenthaltes vorlag.

Außerdem soll darauf verzichtet werden, dass die Aufnahme in eine Schule die Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung voraussetzt.

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