Vorstellungen des Finanzministeriums zur KFA-Neuordnung sind unbefriedigend
Tabelle: Datenquelle HMdF; Grafik: HStT in Abwandlung einer Vorlage des HMdF
Die Vorstellungen des Hessischen Finanzministeriums zur KFA-Neuordnung können die hessischen Kommunen nicht zufriedenstellen. Letztlich werden nur rund 90 Prozent ihrer Defizite als bedarfsgerecht anerkannt. Die Methoden zur Ermittlung des bedarfsbezogenen Defizits sind zu diskutieren. Teilweise sind sie noch gar nicht in vollem Umfang bekannt.
Im Ergebnis bleibt der Vorschlag des Finanzministeriums mit einer vom Land zu leistenden Finanzausgleichsmasse als Residualmasse (Auffüllung durch das Land) von knapp vier Milliarden Euro deutlich hinter den Erwartungen des Hessischen Städtetages zurück.
Beachtlich ist die Innovation, die das HMdF für die freiwilligen Leistungen vorschlägt. In dieser Gedankenführung steckt viel Positives.
So leitet die Stellungnahme des Hessischen Städtetags die kleine Zwischenbilanz zu den Vorstellungen des Finanzministeriums über die hessische Finanzausgleichsmasse ab 2016 ein.
Die Geschäftsstelle des Hessischen Städtetages hat die Einladung angenommen, die der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags für den 8.10.2014 ausgesprochen hatte. Der verantwortliche Finanzdezernent des Städtetages Direktor Jürgen Dieter nahm Stellung zu den Vorstellungen des Finanzministeriums, das dieses zur Finanzmittelverteilung zwischen Land und Kommunen vorgelegt hatte.
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